Speziell für den Buwog-Prozess wurden auch beim Inventar Adaptierungen vorgenommen.

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Wien/Linz – Wann immer der Buwog-Prozess verhandelt wird, die Justiz hat jedenfalls dafür gesorgt, dass mit dem Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht für Strafsachen ein zeitgemäßer Verhandlungsort zur Verfügung steht. Rund 500.000 Euro wurden in die Modernisierung der Verhandlungssäle im Grauen Haus investiert, teilte Britta Tichy-Martin, Ressortmediensprecherin im Justizministerium, der APA mit.

Die Angeklagten werden künftig mehr Platz haben – aber ein Prozessbeginn am 12. Dezember wird vermutlich nicht halten ("ZiB 2").
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Profitiert hat davon vor allem der altehrwürdige Große Schwurgerichtssaal. Neben einer dem Stand der Technik entsprechenden Media-Anlage samt modernen Lautsprechern wurde der unter Denkmalschutz stehende, zwischen 1873 und 1876 errichtete Gerichtssaal mit einer Klimaanlage versehen. Damit scheint garantiert, dass es auch bei Verhandlungsterminen während der Sommermonate – zumindest was die Raumtemperaturen betrifft – nicht heiß hergeht.

Bequemere Anklagebank

Speziell für den Buwog-Prozess wurden auch beim Inventar Adaptierungen vorgenommen. So bleibt es Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser & Co erspart, direkt vor den Staatsanwälten auf der unbequemen, angejahrten Anklagebank aus Holz Platz nehmen zu müssen. Für die Angeklagten und ihre Verteidiger wurden Schreibtische mit ausreichenden Strombuchsen und in ergonomischer Hinsicht einwandfreien Sesseln angeschafft, die selbst bei stundenlangem Verhandeln keine Rückenschmerzen zur Folge haben sollten. Diese Arbeitsplätze wurden in Zweierreihen vor dem Zuschauer-Bereich platziert. Die Brüstung, die bisher die Zuhörer von den Prozessbeteiligten getrennt hat, wurde entfernt.

Zwei große Flat Screens zur Linken und Rechten der Angeklagten sollen diesen bei Bedarf einen raschen Blick auf Bestandteile des Gerichtsakts ermöglichen, damit sie zielgerichtet auf konkrete Vorhalte antworten können. Die entsprechenden Passagen werden vor bzw. während der Fragestellung auf den Bildschirmen eingeblendet. Um nicht das gesamte Publikum mit dem Akteninhalt vertraut zu machen, wurden die Flat Screens in einer Höhe angebracht, die sich primär an die Angeklagten und ihre Rechtsvertreter richtet.

Zahlreiche Ersatzschöffen

Weil nicht absehbar ist, wie lange das Verfahren dauern wird, werden beim Verhandlungsauftakt neben den vom Gesetz geforderten zwei Schöffen zusätzlich acht bis zehn Ersatzschöffen dabei sein, um für allfällige Ausfälle wegen Krankheiten gewappnet zu sein. Die Laienrichter, die üblicherweise direkt neben den Berufsrichtern Platz nehmen, werden beim Buwog-Prozess von der Geschworenenbank aus das Geschehen verfolgen.

Die ersten zwei Zuhörer-Reihen bleiben Mitarbeitern der Verteidiger sowie Personen, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen haben, vorbehalten. Sämtliche weiteren 95 Sitzplätze im Erdgeschoß werden nach einem Akkreditierungsverfahren an Medienvertreter vergeben. Kiebitze und Interessierte aus dem Volk müssen auf die Galerie ausweichen, wo es 51 Sitzplätze gibt. Diese werden vor Verhandlungsbeginn in Form von Platzkarten im Servicecenter des Landesgerichts ausgegeben, wobei der genaue organisatorische Ablauf noch festgelegt werden muss. (APA, 28.11.2017)