Wien – Am Ende des Verfahrens hat Richter Hartwig Handsur ein mahnendes Wort für den Angeklagten Peter A. und die Allgemeinheit. "Passen Sie auf, was Sie im Internet machen. Sie und alle anderen!", sagt der Richter, nachdem er den 22-Jährigen rechtskräftig vom Vorwurf freigesprochen hat, freizügige Bilder und Kontaktdaten seiner Ex-Freundin im Internet veröffentlicht zu haben.

Der Fall zeigt die Schwierigkeiten auf, die mit elektronischen Fotos entstehen können. Das Opfer, die 21 Jahre alte Frau S., war von Sommer 2014 bis März 2015 mit dem Angeklagten zusammen, wie sie sich erinnert. Damals seien die Bilder auch entstanden. "Ich habe sie ihm vor und während unserer Beziehung per Whatsapp geschickt, aber sonst niemandem!", beteuert sie.

Nacktbild mit Kontaktdaten

Über zwei Jahre später wurde sie heuer im Mai und Juni plötzlich von Freunden darauf angesprochen, dass die Abbildungen in diversen Foren kursieren würden, in einem Fall sogar mit Adresse und Telefonnummer.

Sie wollte die Sache zunächst selbst klären und begann mit der Person, die die Fotos veröffentlicht hatte, unter einem Pseudonym zu chatten. Im Verlauf der Konversation fallen mehrere Aliasnamen: "Eierbär", unter dem A. normalerweise postet, "Analqueen", aber auch der Postingname einer Freundin des Angeklagten.

Zusätzlich wusste der Schreibpartner von Frau S., dass sie nach dem Beziehungsende mit A. mit einem guten Freund von ihm zusammengekommen sei. "Haben Sie eine Erklärung, warum er es dann zwei Jahre später posten sollte?", fragt die Staatsanwältin. Die Zeugin, die die Löschung der Bilder bei den Seitenbetreibern selbstständig erreicht hat, kann es sich nicht wirklich erklären.

"Bilder damals gelöscht!"

A. beteuert, mit der Sache nichts zu tun zu haben. Er habe bald nach dem Beziehungsende von dem neuen Verhältnis erfahren und mit der Sache abgeschlossen. "Die Bilder habe ich dann gelöscht, ich hatte auch keinen Kontakt mehr zu ihr", sagt der Jungvater. Er habe auch absolut keinen Grund, sich zwei Jahre später an S. zu rächen.

Das sieht auch Handsur so, der beide Seiten für glaubwürdig hält und nur konstatieren kann, dass die Bilder im Netz verbreitet wurden. "Aber ich habe keine Sicherheit, dass Sie sie hochgeladen haben", begründet der Richter den Freispruch. (Michael Möseneder, 1.12.2017)