St. Pölten – Wer zum Stichtag der Landtagswahl 2013 einen Nebenwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde hatte, war wahlberechtigt. Bei der Landtagswahl im kommenden Jänner ist die Sache nicht mehr so klar: Nach einer Änderung des Landesbürgerevidenzgesetzes müssen Zweitwohnsitzer begründen, warum sie wahlberechtigt sind.

Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Gemeinden – und die handhaben das, das haben erste Recherchen von "Dossier" und STANDARD bereits gezeigt, durchaus unterschiedlich.

Um herauszufinden, ob es sich bei bereits bekannten Problemen um Einzelfälle handelt oder ob flächendeckend Schwierigkeiten bestehen, startet DER STANDARD einen Rechercheaufruf an seine Leserinnen und Leser: Sie haben einen Zweitwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und helfen Sie uns bei unserer Recherche. Vielen Dank!

Beantworten Sie die Umfrage direkt auf Google Forms.

Über die Ergebnisse der Umfrage werden DER STANDARD und "Dossier" in den nächsten Wochen berichten. (red, 29.11.2017)