Die Farbkombination wurde bereits 2013 als Marke für nichtig erklärt.

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Fuschl/Luxemburg – Getränkehersteller Red Bull ist am Donnerstag mit einer Nichtigkeitsklage (T 101/15 und T 102/15) vor dem EU-Gericht erster Instanz wegen der Farbkombination Blau-Silber als Unionsmarke für Energydrinks gescheitert. Die polnische Firma Optimum Mark hatte beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum Einspruch gegen die Marke erhoben.

Das Amt hatte die Farbkombination 2013 als Marke für nichtig erklärt, 2014 wurde die Entscheidung bestätigt. Die Begründung lautete, dass die beiden Farbmarken nicht hinreichend präzise und einheitlich seien, denn sie ließen verschiedenste Kombinationen zu, die einen ganz unterschiedlichen Gesamteindruck vermitteln. Diese Nichtigerklärungen hatte Red Bull nun vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten. Es kann nun noch vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel einlegen. (APA, 30.11.2017)