Kann sich noch jemand an die AVZ erinnern? Wohl nur die wenigsten. Es handelt sich dabei um eine der Gemeinde Wien nahestehende Stiftung, die einst eine milliardenschwere Beteiligung an der Bank Austria hielt. Gehaftet wird zwar immer noch für Verbindlichkeiten des längst in italienischer Hand befindlichen Instituts, über Vermögenslage und Verflechtungen der Stiftung darf die Öffentlichkeit dennoch nichts erfahren. Die Stiftung ist nämlich nicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen verpflichtet.

Diese kleine Episode zeigt schon, wie klein Transparenz in Österreich geschrieben wird. Ob es sich um eine Stiftung im Umfeld der Wiener SPÖ oder des Finanzministers handelt: Einblicke sind unerwünscht. Daran wird auch das neue Unternehmensregister nichts ändern, das 2018 realisiert wird. Wer Zuwendungen der Privatstiftungen erhält, also Begünstigter ist, kann auch in Zukunft verheimlicht werden. Österreich zeigt mit dem Beispiel recht gut auf, wie die Diskussionen rund um Bekämpfung von Geldwäsche und Steuervermeidung verlaufen. Es wird zwar laufend angepasst, doch zum Schließen aller Schlupflöcher fehlt der Wille.

Das heißt nicht, dass über die Stiftungen Geld gewaschen und Steuern hinterzogen werden. Aber Transparenz stellt eine Voraussetzung für öffentliche Kontrolle dar, die wiederum den Druck auf die handelnden Personen erhöht. Erst die Paradise Papers haben kürzlich – zum wievielten Mal eigentlich? – vor Augen geführt, wie munter das Abgabenversteckspiel weiterhin abläuft. Das Verstörende daran sind ja weniger die Konzerne und Reichen, die sich derartiger Konstrukte bedienen, sondern die konspirierenden Staaten und Regierungen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Da zählt Österreich sicher nicht zu den schweren Fällen, doch eine weiße Weste sieht auch anders aus. Mit zahlreichen günstigen Doppelbesteuerungsabkommen wurden Holdings nach Wien gelockt, wie das Beispiel des in einen riesigen Korruptionsskandal verwickelten brasilianischen Konzerns Odebrecht zeigt. Auch auf der Route Russland-Zypern oder Russland-Liechtenstein zahlt sich ein Zwischenstopp in Österreich aus. Und bei dieser Gelegenheit sei auch daran erinnert, dass das Land vor kurzem fast an den internationalen Geldwäschepranger gestellt worden wäre, hätte Wien nicht in letzter Sekunde klein beigegeben.

Vorbildwirkung, wie sie Nochminister Hans Jörg Schelling gern beschwört, sieht anders aus. Das gilt auch für die Mitwirkung an schärferen internationalen Bestimmungen, die unter Kampf gegen Steuerflucht subsumiert werden können. Da befindet sich Österreich nicht selten in schlechter Gesellschaft mit Ländern wie Malta, Luxemburg, Großbritannien und Irland. Das ist nicht nur bei der aktuell blockierten neuen Geldwäscherichtlinie der Fall. Auch bei einer Abzugsteuer für digitale Geschäfte, die Steuersparprofis wie Google, Amazon oder Facebook treffen würde, kam im Kontrast zu den vollmundigen Ankündigungen bisher nichts. Mit dem angepeilten EU-Gleichklang kann man die "digitale Betriebsstätte" nämlich gleich zu den virtuellen Akten legen. Irland und andere mit Sitzen von IT-Giganten dicht gesäte europäische Staaten werden einer solchen Lösung nie zustimmen.

Vielleicht zeigt ein neuer Finanzminister mehr Ambition. Von einem vermögenden Stifter mit XXX-Erfahrungen mit maltesischer Steueroptimierung war nicht mehr zu erwarten. (Andreas Schnauder, 4.12.2017)