Straßburg – Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Nils Muiznieks, hat Rückschritte beim Recht der Frauen auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch angeprangert. Mehrere Mitgliedsländer des Europarats hätten in den vergangenen Jahre Gesetze erlassen, die den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen erheblich erschwerten, kritisierte Muiznieks in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht.

Neue Vorschriften und administrative Hürden führten in diesen Ländern zu übermäßig langen Wartezeiten – was de facto das Recht auf eine legale Abtreibung aushöhle.

Dies gelte etwa für Russland, die Slowakei, Georgien und Mazedonien, schrieb der Menschenrechtsbeauftragte. In einigen Staaten – etwa in Polen und Spanien – seien Gesetzentwürfe, die auf ein fast vollständiges Abtreibungsverbot abzielten, erst nach massiven Protesten der Öffentlichkeit zurückgezogen worden.

Erschwerter Zugang zur "Pille danach"

Vor allem in stark katholisch geprägten Ländern könnten sich zudem Ärzte unter Berufung auf ihr Gewissen weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, bemängelte der Europaratsbeauftragte. In Polen etwa hätten mehrere Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch für ein 14 Jahre altes Mädchen abgelehnt, das nach einer Vergewaltigung schwanger geworden sei.

Zudem sei in Polen der Zugang zur "Pille danach" erschwert worden, stellte Muiznieks fest. Diese könne nun nicht mehr rezeptfrei in Apotheken gekauft werden. Frauen, die eine Schwangerschaft befürchteten, müssten vielmehr einen Arzt finden, der ihnen das Medikament verschreibt.

Kritik auch an Österreich

Mängel beanstandet der Menschenrechtsbeauftragte auch beim Zugang zur Empfängnisverhütung. In einigen Europaratsländern, darunter in Österreich und Tschechien, erstatteten die Krankenkassen die Kosten für Empfängnisverhütung gar nicht, in anderen sei die Kostenübernahme sehr eingeschränkt. In Deutschland etwa zahlten die Krankenkassen die Anti-Baby-Pille nur für Mädchen und junge Frauen bis 20 Jahre.

Muiznieks forderte die 47 Europaratsländer auf, das Recht der Frauen auf sexuelle Freiheit zu gewährleisten. Dazu gehöre das Recht auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch. In Ländern, wo Ärzte aus Gewissensgründen einen solchen Eingriff verweigern dürfen, müsse es für ungewollt schwangere Mädchen und Frauen Alternativen geben. Dafür zu sorgen, sei Aufgabe des Staates. Außerdem müssten die Europaratsländer für eine angemessene Sexualaufklärung in der Schule sorgen. (APA, AFP, 5.12.2017)