SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner sieht den österreichischen Vorstoß der Koalitionsverhandler zur "Digitalen Betriebsstätte" positiv, sagte sie in Brüssel zur APA. "Die Wirtschaft ist immer digitaler unterwegs", so Regner, folglich müsse man auf nationaler und europäischer Ebene reagieren und sich um eine gemeinsame Definition bemühen. Ein Vorschlag des EU-Rechtsausschusses liege vor.

Mithilfe der Definition einer "Digitalen Betriebsstätte" sollen Online-Unternehmen dazu verpflichten werden, Steuern in jenem Staat zu zahlen, wo die Gewinne erwirtschaftet wurden. "Ich finde es sehr erfreulich, dass dieses politisch wichtige Thema in Österreich breit diskutiert wird", sagte Regner, die Mitglied des Rechtsausschusses (JURI) sowie des Panama-Untersuchungsausschusses (PANA) im EU-Parlament ist. Das Thema könnte dadurch auch von anderen Regierungen aufgegriffen werden.

Defintionsfrage

Denn weder in Österreich noch den anderen EU-Mitgliedsstaaten gebe es bisher eine Definition der "Digitalen Betriebsstätte", so die SPÖ-EU-Abgeordnete. Dies könne sich jedoch sogar als Vorteil bei der Arbeit an einer gemeinsamen Lösung erweisen, da sehr schwierig wäre, 28 national unterschiedliche Definitionen zu harmonisieren, sagte Regner.

In einer von ihr verfassten Stellungnahme des Rechtsausschusses zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage sei eine erste Definition einer "digitalen Niederlassung" enthalten, sagte Regner. "Bei dieser abgestuften Vorgehensweise wird auf die eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit abgestellt, das heißt, das Unternehmen soll dort besteuert werden, wo es tatsächlich aktiv ist", erklärte die Expertin.

Rückgriff

Wenn dies schwer eruierbar sei, wie so oft im Bereich der "digitalen Wirtschaft", solle für die Besteuerung auf den Standort des Endkunden des Unternehmens zurückgegriffen werden. "Wenn auch das nicht möglich ist, kann auf die Domain abgestellt werden", sagte die EU-Abgeordnete.

Ob diese Definition in den Gesetzesentwurf für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage eingeht und somit Teil der Parlamentsposition werden könnte, entscheide der in dieser Angelegenheit zuständige Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments (ECON) im Februar 2018, so Regner. (APA, 5.12.2017)