Wien – Im Streit um Regressforderungen des Belvedere an die frühere Leiterin Agnes Husslein-Arco setzt sich diese nun zur Wehr: Der inkriminierte Ankauf eines Kunstwerks um 100.000 Euro sei zwar von ihr in die Wege geleitet, jedoch von ihrem interimistischen Nachfolger Dieter Bogner getätigt worden, so die Ex-Belvedere-Chefin am Montagabend.

Am Sonntag war durch einen Bericht der "Presse am Sonntag" bekannt geworden, dass das Museum in mehreren Fällen Regressforderungen gegen seine nach Vorwürfen wegen Verstößen gegen Compliance-Richtlinien im Jänner von Stella Rollig (künstlerische Leitung) und Wolfgang Bergmann (kaufmännische Leitung) abgelöste Ex-Geschäftsführerin erhoben hat. Einer der Punkte betrifft ein gekauftes, aber nie geliefertes Kunstwerk.

"Es handelt sich um eine Installation, deren Ankauf ich im Hinblick auf eine geplante Personale einer österreichischen Künstlerin avisiert hatte. Diese Ausstellung hätte im November 2017 im 21er Haus stattfinden sollen. So hatte ich es auch mit meiner Nachfolgerin Stella Rollig abgestimmt, die diese im Programm beibehalten wollte. Der Ankauf wurde daraufhin im Dezember 2016 noch von mir in die Wege geleitet, ist dann jedoch über den Jahreswechsel nicht weiter bearbeitet worden", führt Husslein-Arco in einer Stellungnahme gegenüber der APA aus.

"Schließlich lag der Ankauf in der Zeit des alleinverantwortlichen Geschäftsführers Dieter Bogner, der die Abwicklung des Kaufes und die Überweisung der Kaufsumme (EUR 100.000) veranlasst hat. Soweit ich informiert bin, wurde in der Folge verabsäumt mit der Künstlerin in Kontakt zu treten, die trotz mehrmaligen Nachhakens beim Kurator der Ausstellung, Alfred Weidinger, keine Details zur Übergabe des Kunstwerkes in Erfahrung bringen konnte. Ich erachte es daher als (nachweislich) infame Anschuldigung, mir diese Verfehlung der neuen Geschäftsführung des Belvedere, beziehungsweise des interimistischen Leiters, anlasten zu wollen."

Zu den übrigen Punkten – unerlaubte Nutzung von Dienstauto und Chauffeur für private Zwecke und die Inbetriebnahme eines Café-Betriebs ohne Vorliegen der nötigen Genehmigungen – wolle sie "aufgrund der laufenden Gespräche mit dem Belvedere" keine Stellungnahme abgeben, so Husslein-Arco. (APA, 5.12.2017)