Der Disput zwischen der neuen Geschäftsführung des Belvederes und der Ex-Direktorin Agnes Husslein gewinnt an Fahrt. Hintergrund sind Hussleins Ansprüche auf Prämienzahlungen aus den Jahren 2015 und auch 2016, insgesamt etwa 120.000 Euro. Auf Anordnung der Finanzprokuratur hatte das Belvedere deshalb vor einer Auszahlung etwaige Regressforderungen zu prüfen. Das Ergebnis: Aus gegenwärtiger Sicht übersteigen die Forderungen den Prämienbetrag.

Ankauf im Hinblick auf Personale

Im Detail geht es etwa um den Ankauf eines Kunstwerkes im Dezember 2016, das kurz vor dem Ausscheiden Hussleins bezahlt, aber nie geliefert wurde. STANDARD-Recherchen zufolge handelt es sich um eine Installation einer österreichischen Medienkünstlerin (Name der Redaktion bekannt). Kostenpunkt: 100.000 Euro.

Der Kauf sei, wie Husslein der APA erklärte, im Hinblick auf eine für November 2017 im 21er Haus geplante Personale erfolgt. Kurator wäre Alfred Weidinger gewesen, mittlerweile Direktor des Museums der bildenden Künste in Leipzig. Auf Anfrage bestätigt er dieses Projekt, in einem kausalen Zusammenhang sei der Ankauf jedoch nicht gestanden, wenngleich man die Installation aus den 1970er-Jahren gezeigt hätte.

Belvedere klagt Kaufpreis ein

Im Herbst dieses Jahres wurde das Ausstellungsprojekt zu Grabe getragen. Dem Vernehmen nach aufgrund inhaltlicher Auffassungsunterschiede zwischen dem Kuratorenteam und der Künstlerin. Ob Probleme rund um den gescheiterten Ankauf eine Rolle spielten, war beim Belvedere nicht in Erfahrung zu bringen. Gesichert ist, dass das bezahlte Kunstwerk nie in den Sammlungsbestand gelangte.

Laut Belvedere habe die Künstlerin mitgeteilt, es sei nicht lieferbar. Man sei deshalb vom Kaufvertrag zurückgetreten. Trotz Aufforderung sei keine Rückzahlung erfolgt, weshalb der Kaufpreis einklagt wurde: "Sollte der Preis nicht einbringlich sein, stellt auch dies einen Regressgrund dar."

Gemäß Geschäftsordnung sind 100.000 Euro übrigens ein Schwellenwert: Darüber oder über "der Hälfte des genehmigten Jahresankaufsbudgets" liegende Kaufpreise bedürfen der Genehmigung des Kuratoriums unter dem Vorsitz von Andrea Ecker (seit Juli 2016). Der Ankauf unterlag damit gerade noch nicht der Zustimmungspflicht.

Keine Zahlungsfreigabe Bogners

Laut Husslein sei er zwar von ihr in die Wege geleitet, allerdings von ihrem interimistischen Nachfolger Dieter Bogner abgewickelt worden. Er habe "die Überweisung der Kaufsumme (100.000 Euro) veranlasst". Das Belvedere weist das in einer aktuellen Stellungnahme vehement zurück.

Eine Involvierung Bogners in den Vorgang sei den Unterlagen nicht zu entnehmen. Im Gegenteil: Der Kaufvertrag sei allein von Husslein unterschrieben und die Rechnung von ihr abgezeichnet worden. Auf Nachfrage versichert das Belvedere ergänzend, dass Bogner die Überweisung der 100.000 Euro auch nicht freigegeben habe. (Olga Kronsteiner, 5.12.2017)