Feldkirch – Ein 28-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes, Brandstiftung, gewaltsamen Schwangerschaftsabbruchs und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dem Kindsvater wurde vorgeworfen, seine hochschwangere Ex-Freundin im November 2015 in ihrer Wohnung im Schlaf erwürgt und danach einen Brand gelegt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nach mehrstündiger Beratung kurz vor Mitternacht mit sechs zu zwei Stimmen für schuldig, die damals 28-Jährige und damit auch das ungeborene Kind getötet zu haben. Mildernd wirkte sich die Unbescholtenheit des Mannes aus. Die Anzahl der Taten wurde bei der Urteilsverkündung hingegen als erschwerend genannt. "Angesichts der eiskalten und heimtückischen Art gibt es keine andere Sanktion als lebenslange Haft", begründete der Vorsitzende Richter Martin Mitteregger das Strafmaß.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Angehörige und Verwandte des Opfers und des Angeklagten harrten bis zum Schluss im Gericht aus, selbst zu später Stunde war jede Bank besetzt. (APA, 6.12.2017)