Anbieter von Luxusartikeln wollen ihre Produkte nicht mehr bei Amazon sehen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr), ob Vertreiber von Luxuskosmetik ihren Vertragshändlern den Verkauf der Produkte auf Plattformen wie Amazon oder Ebay verbieten dürfen. Solche strengen Auflagen hält EuGH-Generalanwalt Nils Wahl für zulässig, weil sie das "Luxusimage" der Produkte schützen. Meist folgt der EuGH den Anträgen seiner Generalanwälte.

Luxuskosmetik

Im Ausgangsfall hatte der Luxuskosmetik-Anbieter Coty Germany seinen autorisierten Händlern das Internet-Geschäft mit Parfüms etwa der Marke Jil Sander zwar als "elektronisches Schaufenster" des Ladengeschäftes erlaubt. Den Verkauf über die Massenhandelsplattformen Ebay und Amazon hatte er aber verboten. Als sich ein Händler nicht daran hielt, zog Coty vor Gericht. Coty International vertritt 77 Beauty-Marken und macht damit einen Jahresumsatz von rund 7,6 Milliarden Euro. (APA, 6.12.2017)