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Grassers Anwalt erachtet Buwog-Richterin Marion Hohenecker als befangen, wegen Tweets ihres Mannes.

Foto: Reuters / Heinz-Peter Bader

Wien – Neuer kleiner Knalleffekt in der Causa Buwog / Terminal Tower: Karl-Heinz Grasser stellt sechs Tage vor dem geplanten Prozessbeginn einen neuen Antrag auf Ablehnung von Richterin Marion Hohenecker. Sie sei befangen – und zwar wegen Twitter-Beiträgen ihres Ehemanns Manfred (unter dem privaten Account @MHohenecker). Er habe "mitunter äußerst bedenkliche Nachrichten" im Zusammenhang mit der Causa veröffentlicht, etwa "Grasser-Prozess wartet noch auf Bandion-Ortner (Ex-Justizministerin, Anm.), weil Minister einander besser verstehen".

Am kommenden Dienstag soll im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Buwog-Prozess gegen Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Grassers Anwälte wollen das verhindern: Der Anschein der Befangenheit ergebe sich aus Äußerungen via Twitter von Hoheneckers Ehemann – einem Strafrichter – zum Buwog-Verfahren und zur Person Grassers.
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Im September 2015 habe Manfred Hohenecker getwittert: "Gäb's den #Tatort wirklich, wäre #Grasser in Lebensgefahr", versehen habe er das mit zwei Emojis, einem Engel und einer Pistole. In der angesprochenen "Tatort"-Folge namens "Ihr werdet gerichtet" sei es um Selbstjustiz gegangen, argumentiert Grassers Anwalt Manfred Ainedter. In einem weiteren Beitrag habe Hohenecker geschrieben, dass, "wer für oder mit dem Herrn Schüssel gearbeitet hat, sich selbst für immer diskreditiert" habe.

Antrag am Mittwoch eingebracht

In den Augen des Grasser-Anwalts färbt das sozusagen auf Richterin Hohenecker ab. Sie sei vom Verfahren auszuschließen, weil die "volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit" in Zweifel zu ziehen sei (für Befangenheit genügt der objektive Anschein). Manfred Hohenecker sei zudem selbst Strafrichter am Landesgericht Korneuburg und beschäftige sich "offensichtlich auch mit den Fällen", die seine Ehefrau verhandle.

Der Antrag auf Ausschließung von Marion Hohenecker wurde am Mittwoch eingebracht. (Renate Graber, 6.12.2017)