Laut Verfassungsgerichtshof sollen allen Paaren künftig zwei Möglichkeiten offenstehen, um ihre Verbindung zu legalisieren. Für die FPÖ ist das eine Möglichkeit zu viel.

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Wien – Nur einen Tag nachdem der Verfassungsgerichtshof die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare ab 2019 verkündet hat, ist die politische Auseinandersetzung in eine Abschaffungsdiskussion gekippt. Die Frage sei, ob es die eingetragene Partnerschaft, bisher einzige staatliche Anerkennungsmöglichkeit lesbischer oder schwuler Beziehungen, noch brauche, sagte FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan.

Laut Verfassungsgerichtshof sollen eingetragene Partnerschaften (EP), so wie die Ehe, ab 2019 von Hetero- ebenso wie von Homosexuellen eingegangen werden können. Familienrechtsexperten wie Astrid Deixler-Hübner sowie Homosexuellenaktivisten bezeichnen sie als die zeitgemäßere Form der Absicherung einer Verbindung zwischen zwei Menschen.

Attraktives Instrument

Insofern sei eine EP für heterosexuelle Paare durchaus attraktiv, sagt der in der Ehe-Causa siegreiche Anwalt Helmut Graupner. Das habe konservativ-katholische Kreise bereits 2007 um die Ehe zittern lassen: "Aus diesem Grund hatte sich damals der Arbeitskreis Familie der ÖVP-internen Perspektivengruppe für Eheöffnung ohne Adoptionsrecht statt EP für Lesben und Schwule ausgesprochen", erinnert sich Graupner.

Die Politik folgte dieser Empfehlung nicht. Am 10. Dezember 2009 beschloss der Nationalrat vielmehr das EP-Gesetz für Homosexuelle. Unter anderem mit den Stimmen der ÖVP, was die FPÖ schon damals in Harnisch brachte. Die ÖVP sei "schon längst keine Familienpartei mehr", sagte Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache und hob die "Sonderstellung der Ehe zwischen Mann und Frau" hervor.

"Eheähnlichkeit" als Problem

Von FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller, Mitglied einer pennalen Mädelschaft und jetzt Teil des Verhandlerteams für eine Regierung mit der ÖVP, kamen schon da Bedenken wegen der "Eheähnlichkeit" der EP: "Gewisse Kreise werden sich nicht zufriedengeben", sagte sie. Damit nahm sie die jetzige Kritik des FPÖ-Generalsekretärs Herbert Kickl vorweg, der die ÖVP als "Türöffner" für den jetzigen Entscheid einer Ehe für alle bezeichnet.

Der EP-Beschluss sei 2009 nicht zuletzt auch wegen Drucks vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgt, relativiert hier Anwalt Graupner. Im Oktober 2009 habe die Bundesregierung vom EGMR eine Ladung für Jänner 2010 im Fall Schalk und Kopf erhalten: "Danach ging es mit dem EP-Beschluss sehr rasch."

Verfassungsgerichtshof aufgewertet

Bei der weiteren rechtlichen Entwicklung hin zur Ehe für alle spielte der Verfassungsgerichtshof eine zunehmend wichtige Rolle. Ab 2013 sei er mit seinen Erkenntnissen "über die Rechtsprechung des EGMR hinausgegangen" sagt Graupner. So etwa, als er Lesben und Schwulen 2015 die gemeinsame Adoption ermöglichte. Gleich geblieben sei jedoch: "Die Politik allein hat in Österreich seit über 20 Jahren keinen Schritt zur Homosexuellengleichstellung gesetzt." (Irene Brickner, 7.12.2017)