Der offene Brief im Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Bundesminister Kurz,sehr geehrter Herr Klubobmann Strache, sehr geehrte Regierungsverhandlerinnen und -verhandler!
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist der größte gesetzliche Unfallversicherungsträger und als ältester Träger ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Sozialversicherungssystems.
Beide Gründungsideen, die am 28.12.1887 zum Beschluss des Gesetzes über die Unfallversicherung der Arbeiter geführt haben, sind auch heute noch gültig:
- Unternehmer und Unternehmerinnen sind gegen Unfälle ihrer Beschäftigten versichert, die bei einem nachweisbaren Fehlverhalten des Arbeitgebers und den damit verbundenen Schadenersatzzahlungen zu einem Ruin von Betrieben führen können.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familienangehörige sind nach Unfällen auch dann finanziell abgesichert, wenn kein schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen der Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vorliegt.
Abgesehen davon, dass dadurch menschliches Leid gemildert wird, wird auch der Betriebsfrieden gesichert, da arbeits- und sozialrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern gesetzlich ausgeschlossen sind (Haftpflichtablöse).
Heute ist die AUVA eine moderne Institution mit mehr als 5.500 Beschäftigten, die alle Leistungen in Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aus einer Hand erbringt.
Die AUVA betreibt mit großem Erfolg die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zusätzlich bietet die AUVA kostenlos die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für Klein- und Mittelbetriebe an.
Die AUVA betreibt in sieben Unfallkrankenhäusern Unfallheilbehandlung auf internationalem Spitzenniveau. Die Überlebensrate von Schwer- und Schwerstverletzten liegt in AUVA-Häusern im höchsten Segment aller auch international vergleichbaren Einrichtungen. Ärztinnen und Ärzte der AUVA gehören in ihren Fachgebieten zu den führenden Forschern weltweit und setzen regelmäßig bahnbrechende Impulse, wie zum Beispiel bei der Erforschung der Blutgerinnung oder der Behandlung mit Stoßwellen.
Die vier Rehabilitationszentren der AUVA gehören international ebenso zum Spitzenfeld und bieten als einzige Sonderkrankenanstalten in Österreich die Rehabilitation von schwer- und schwerstverletzten Personen an. Die Lebenserwartung von Querschnittverletzten konnte auf das durchschnittliche Lebensalter angehoben werden. Die berufliche und soziale Rehabilitation ermöglicht es vielen in der AUVA behandelten Personen, nach der Rehabilitation wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.
Die AUVA ist ein äußerst effizient agierender Träger und unterstützt nicht zuletzt die Länder bei der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages.
Wir appellieren als Beirat der AUVA aus diesem Grund an Sie, Überlegungen in Richtung einer Zerschlagung der AUVA oder einer massiven Einschränkung ihrer Finanzierung nicht näher zu treten. Folgen derartiger Maßnahmen wären die Verschlechterung der Präventionsleistungen für Betriebe und die arbeitenden Menschen in unserem Land sowie steigende Unfallzahlen mit entsprechenden monetären vor allem aber humanitären Kosten.
Ebenso wäre die Konsequenz eine massive Verschlechterung der Akutversorgung und Rehabilitation von Unfallopfern in Österreich.
Der Beirat der AUVA ersucht Sie daher eindringlich, sich Ihrer Verantwortung für die österreichische Bevölkerung bewusst zu sein und sicherzustellen, dass die AUVA ihre Leistungen für die österreichische Wirtschaft, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Opfer von Unfällen auch weiterhin erbringen kann.
Dr. Klaus Voget, Vorsitzender des Beirats
Johann Feizlmayr Stellvertretender Vorsitzender"