Frank Duessel,

"H-Kennzeichen: Wenn Youngtimer 30 werden – plus Basiswissen"

€ 19,90 / 144 Seiten.

Delius-Klasing-Verlag, 2017

Foto: Delius Klasing

Fünfzig ist das neue Dreißig, heißt es immer öfter à la der legendären Eigendefinition des Goleadors Johann K., der schon vor Jahrzehnten meinte, bei ihm wäre es wie beim Wein: "je älter, umso besser ...". Ist es Placebo oder Trostpflaster für alle der Generation jener, die sich der erbarmungslosen Demarkationsgrenze eines halben Jahrhunderts nähern oder diese gerade überschritten haben. Aber immerhin: Im Unterschied zu Menschen, die frühestens ab der Pension als Oldies apostrophiert werden können, gelten Autos ab dem 30. Lebensjahr als alt. Nach dreißig Jahren gelten Autos als Oldtimer. Rein rechtlich zumindest, ohne aber als altes Eisen auf dem Schrottplatz dem Rosten überantwortet zu werden.

Rechtlich gesehen alt

Mit 30 Jahren erlangen Fahrzeuge in Deutschland, mit 25 in Österreich den Status eines Oldtimers und dürfen den Antrag zur Aufnahme ins Reservat "Automobiler Kulturgüter" und in Deutschland auf ein H-Kennzeichen stellen – freilich nur bei entsprechend gutem Erhaltungszustand und weitgehender Originalität. H-Kennzeichen steht für "historisches Kennzeichen" und wird seit 1997 zur Wahrung des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" vergeben. Erkennen lassen sich die zertifizierten Oldies am "H", welches als letzte Stelle dem normalen Kennzeichen hinzugefügt wird. Das Fahrzeug muss in allen Hauptbaugruppen dem Originalzustand entsprechen, Umbauten dürfen nur technischer Natur sein.

Frank Duessel erläutert anhand vieler Beispiele aus der Praxis das Prozedere, ein H-Kennzeichen zu bekommen, was bei Versicherungen und Steuern zu beachten ist und welche Herausforderungen sich logisch in Werkstätten ergeben. Nebst Tipps und Technik gibt's zu schauen natürlich auch jede Menge. (Gregor Auenhammer, 9.12.2017)