Düsseldorf/Berlin – Auch wenn es schmerzhaft wird, Gabi Müller ist froh, dass der Prozess nun, siebeneinhalb Jahre nach dem Unglück, begonnen hat. "Es wäre eine Katastrophe, wenn es gar keinen Prozess gegeben hätte", sagt die 60-Jährige aus Hamm, die damals ihren 25-jährigen Sohn verloren hat. Denn: "Das ist ja keine Naturkatastrophe gewesen, die sich da ereignet hat. Da gibt es ja Verantwortliche."

Wer hat die Verantwortung? Das versucht nun das Duisburger Landgericht seit Freitag zu klären. Angeklagt sind zehn Personen: sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des damaligen Veranstalters Lopavent. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Nur ein Zu- und Abgang

Sie ist der Ansicht: Das Großereignis hätte so nie genehmigt werden dürfen. Denn es gab nur einen (zu engen) Zu- und Abgang auf das Festivalgelände, und dieser führte durch einen Tunnel. Als damals Panik ausbrach, wurden die Menschen zu Tode getrampelt.

Ein junges Paar trauert vor der Gedenktafel des Love-Parade-Unglücks in Duisburg.
Foto: APA / AFP / Patrik Stollarz

Der Prozess findet nicht in Duisburg statt, sondern wegen der vielen Teilnehmer in der Messe Düsseldorf. Dass es ein Mammutverfahren ist, zeigt sich anhand einiger Zahlen: Die zehn Angeklagten lassen sich von 30 Verteidigern vertreten, die 60 Nebenkläger haben 35 Anwälte beauftragt.

Sie alle müssen Platz finden, ebenso Prozessbeobachter und Angehörige. Doch am ersten Tag, am Freitag, war der Andrang nicht so groß, wie erwartet worden war. Umfangreich ist auch das Material: Die Hauptakte umfasst 117 Bände mit 53.000 Seiten. Dazu kommen noch rund 1.000 Ordner mit Ergänzungen und 1.000 Stunden Videomaterial von Handys.

Der erste Tag am Freitag begann zunächst mit Befangenheitsanträgen gegen zwei Ergänzungsschöffen, deren Töchter die Loveparade besucht hatten. Auch wurden Zuseher aus dem Saal geschickt, weil sie möglicherweise noch als Zeugen geladen werden.

118 Verhandlungstage

Zunächst sind 118 Verhandlungstage angesetzt. Das Gericht muss sein Urteil bis Ende 2020 gefällt haben, sonst tritt Verjährung ein. Die Frist dafür orientiert sich am möglichen Strafmaß, und dieses beträgt fünf Jahre Haft. Nach fünf Jahren ist die Tat verjährt – oder nach zehn Jahren, wenn die Verjährung unterbrochen wird, etwa durch Vernehmung. Diese absolute Verjährung endet also 2020.

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Der Strafprozess findet in einem eigens errichteten Saal der Messe Düsseldorf statt, um alle Teilnehmer unterbringen zu können.
Foto: Reuters/Ina Fassbender

Nicht auf der Anklagebank sitzen übrigens zwei Männer, die viele Menschen dort gern sehen würden: der ehemalige Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) und der damalige Veranstalter der Loveparade, Rainer Schaller. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die rechtswidrige Genehmigung des Spektakels genommen hätten.

Landesgericht wollte Anklage nicht zulassen

Der Gründer der Loveparade, Musiker Dr. Motte, erwartet vom Prozess eine "lückenlose Aufklärung" des Unglücks. "Das ist das, was die Eltern wollen, und das ist das Wichtigste", sagt er. Nach dem Unglück 2010 wurde keine Loveparade mehr veranstaltet.

Zunächst sah es so aus, als würde es gar keinen Strafprozess geben. 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und stützte diese auf das Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still, der den Planern ein schlechtes Zeugnis ausstellte. Aber das Landgericht Duisburg wollte die Anklage nicht zulassen, es sah "keinen hinreichenden Tatverdacht" und meinte, eine Verurteilung sei nicht zu erwarten. Doch die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Düsseldorf, kippte die Entscheidung. (Birgit Baumann, 8.12.2017)