Otto Dietrich, Verteidiger von Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics, und Grasser-Anwalt Manfred Ainedter, gut gelaunt. Ainedter war allerdings vor der OGH-Session davon ausgegangen, dass der Prozess nicht am Dienstag beginnen wird.

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Richterin Marion Hohenecker wird den Vorsitz führen.

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Wien – Strafrichterin Marion Hohenecker wird die Causa Buwog / Terminal Tower vor Gericht verhandeln, sie ist für die Sache zuständig. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Montagnachmittag nach einer kurzen öffentlichen Verhandlung entschieden.

Mit dem Satz "Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen" hat der Präsident des 12. Senats, Hans-Valentin Schroll, eine monatelange Debatte über die Gerichtszuständigkeit beendet – und damit indirekt bewirkt, dass die Hauptverhandlung gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte am Dienstag um 9.30 Uhr beginnen kann.

Die alldem zugrunde liegende, komplexe Rechtsfrage war von der Generalprokuratur an den "Obersten" zur Entscheidung herangetragen worden, sie brachte eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ein. Grund hiefür: Anwälte der Buwog-Angeklagten halten Hohenecker für unzuständig und begründen das mit einem anderen Verfahren ("Villa Esmara"), das gegen den ehemaligen Immofinanz-Chef Karl Petrikovics geführt wird. Er ist auch in der Causa Buwog angeklagt.

Nichtigkeitsbeschwerden

An der Frage, ob Hohenecker für sein Esmara-Verfahren und damit auch für sein Buwog-Verfahren zuständig ist, haben sich die juristischen Geister geschieden; Petrikovics' Anwalt Otto Dietrich vertrat die Meinung, Hohenecker sei nicht zuständig. Andere Buwog-Verteidiger schlossen sich ihm an und kündigten Nichtigkeitsbeschwerden an, für den Fall, dass Hohenecker den Buwog-Prozess trotzdem führen sollte. Kommt man mit so einer Beschwerde beim OGH durch, muss der Prozess wiederholt werden.

Um diese Eventualität in dem seit mehr als acht Jahren laufenden, pannenreichen Verfahren zu verhindern, hat sich letztlich die Justiz selbst eingeschaltet. Die Generalprokuratur brachte ihre "Wahrungsbeschwerde" ein, vertrat darin dieselbe Rechtsmeinung wie Petrikovics' Anwalt.

Der hat seine Anregung an den OGH am Montag so zusammengefasst: Das Verfahren Villa Esmara gegen Tennismanager Ronald Leitgeb (bereits in der zweiten Runde) und gegen Petrikovics (in der ersten Runde, weil er zuvor krank war) möge gemeinsam geführt und dann mit dem Buwog-Verfahren vereinigt werden. Diesfalls wäre Richterin Hohenecker nicht zuständig, weil sie die erste Verhandlungsrunde gegen Leitgeb geführt hat, ihr Urteil aber vom OGH gekippt wurde. In der Wiederholungsrunde ist der Erstrichter ausgeschlossen.

Der OGH hält sich zwar oft an die Rechtsmeinung der Generalprokuratur, in diesem Fall aber nicht. Es sei eine Ermessensfrage des Gerichts, ob es einmal getrennte Verfahren (Villa Esmara gegen Leitgeb und Petrikovics) wieder zusammenführt oder nicht, und diese Ermessensfrage habe das Straflandesgericht im vorliegenden Fall "nicht missbräuchlich" angewendet. Schrolls letzter Satz: "Das war's."

Für die Buwog-Angeklagten war's das noch lange nicht. Grassers Anwalt Manfred Ainedter und etliche seiner Kollegen werden die Verhandlung am Dienstag mit einem Ablehnungsantrag beginnen. Sie halten Richterin Hohenecker wegen der Twitter-Meldungen ihres Mannes für befangen. (Renate Graber, 11.12.2017)