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Laut Belvedere ist nicht klar, ob die 100.000 Euro teure Installation im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags überhaupt im Original in Augenschein genommen wurde.

Foto: Hans Punz/dapd

Wien – Der gescheiterte Ankauf eines Kunstwerks durch das Belvedere hat, wie vergangene Woche bekannt wurde, ein gerichtliches Nachspiel und wirft in seinem Ablauf mehr Fragen auf als bislang bekannt. Der von der Ex-Direktorin Agnes Husslein kurz vor ihrem Ausscheiden unterzeichnete Kaufvertrag datiert vom Dezember 2016, ebenso die Zahlungsfreigabe von 100.000 Euro. Die Überweisung des Betrages im Jänner 2017 war nur mehr ein Formalakt. Die Lieferung des Werkes erfolgte trotz Nachfrage nicht.

Das Belvedere trat schließlich vom Kaufvertrag zurück und forderte die Rückzahlung. Auch diese blieb aus, weshalb man den Betrag nun bei der in Salzburg lebenden Künstlerin (Name der Redaktion bekannt) einklagt. "Sollte der Preis nicht einbringlich sein, stellt dies einen Regressgrund dar", erklärte das Museum vergangene Woche in einer Stellungnahme.

STANDARD-Recherchen zufolge handelt es sich bei dem Kunstwerk um eine Videoinstallation aus den 1970er-Jahren, die im Zuge der Wanderausstellung The Arts for Television 1988 im Centre Pompidou (Paris) und der Tate Gallery (London) gezeigt wurde: bestehend aus vier mit Kunstfell überzogenen Monitoren, über die in Endlosschleife Body-Art-Videos abgespielt wurden.

Ein beispielhaftes Werk jener Generation von Künstlerinnen, die das Medium Video zur kritischen Hinterfragung der patriarchalischen Gesellschaft und der Darstellung von Frauen in Medien nutzten. Und eine der wichtigsten Arbeiten der Künstlerin, wie mehrere Galeristen bestätigen.

Marktwert kaum ermittelbar

Dass auf dem Kunstmarkt keine vergleichbaren Installationen aus dieser frühen Werkphase verfügbar sind, sei erwähnt. Mangels solcher Vergleichswerte ist ein Marktwert deshalb kaum ermittelbar. Wie es zu dem Kaufpreis kam, ob es der von der Künstlerin verlangte oder von der Ex-Direktorin zugestandene war, konnte das Belvedere bislang nicht klären. "Eine diesbezügliche Anfrage an Frau Husslein blieb unbeantwortet", heißt es auf Nachfrage. Gesichert ist, dass die 100.000 Euro laut Geschäftsordnung ein Schwellenwert sind. Ein darüber liegender Betrag hätte der expliziten Genehmigung des Kuratoriums bedurft.

Im Zuge der Urgenzen teilte die Künstlerin dem Belvedere im Mai 2017 und damit vier Monate nach Überweisung des Kaufpreises mit, dass das Werk aufgrund eines Wasserschadens in ihrem Atelier in Paris nicht lieferbar sei. Ob eine Versicherung bestand und wann der Schaden eintrat, ist unbekannt. Letzteres ist jedoch von Relevanz, da ein zeitlich vor dem Ankauf datierender Schaden die Nichtigkeit des Kaufvertrags zur Folge hätte.

Laut Belvedere ist nicht einmal klar, ob die Installation im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags von Agnes Husslein oder ihrem Vize Alfred Weidinger überhaupt im Original in Paris in Augenschein genommen wurde. Eigentümlich.

Theoretisch wäre die Installation, sofern die Videos noch auf einem Datenträger verfügbar sind, rekonstruierbar. Praktisch wäre es zwar ein Original, jedoch kein authentisches aus der Zeit und damit wohl von geringerem Wert. (Olga Kronsteiner, 12.12.2017)