Foto: Youtube / Christoph & Lollo

Am Dienstag begann in Wien der lange erwartete Prozess um die Buwog-Affäre. Der erste Tag war vor allem von Formalitäten geprägt. Und einer ungewohnten Darbietung eines Songs von Christoph und Lollo. Das Lied "Karl-Heinz" des Duos wurde von Manfred Ainedter, Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, vorgetragen. Auf Facebook reagierten die beiden Wiener darauf amüsiert und brachten gleich eine neue Version des Liedes von 2009 ins Spiel.

Neue "Karl-Heinz"-Version

Ainedter spielte im Gerichtssaal das Video vor, allerdings ohne Ton, sodass er den Text selbst vorlesen musste. Der Ehemann von Richterin Marion Hohenecker hatte das Video vor mit anderen kritischen Meldungen über Grasser auf Twitter verbreitet. Ainedter und anderen Anwälte der Angeklagten wollten Hohenecker deshalb als befangen erklären lassen. Die Anträge wurden abgelehnt.

Auf Facebook bedankten sich die beiden Liedermacher für Ainedters Vortrag. "Uns wurde zugetragen, dass Sie große Fans von uns sind. Das freut uns sehr. Extra für Sie deshalb: eine ganz neue Version Ihres Lieblingslieds "Karl-Heinz", live mit funktionierender Tonausgabe vorgetragen im Stadtsaal Wien, featuring (das heißt "mit") 5/8erl in Ehr'n. Gern geschehen", hießt es in dem Posting. Das Video zur neuen Version wurde am Dienstag hochgeladen und bis Mittwoch knapp über 6.500 Mal angesehen. Kein Rekord im Vergleich zu anderen Youtube-Hits, aber genug um es am Mittwoch unter die Trending Videos in Österreich zu schaffen.

Christoph & Lollo

Dabei ließen sich Christoph und Lollo auch einen Seitenhieb auf das Urheberrecht nicht nehmen, wegen der "nicht genehmigten öffentlichen Verwendung unseres geistigen Eigentums" durch Ainedter. Die Zitierung sei noch dazu fehlerhaft und mit Unterstellungen versehen gewesen. Man bitte daher um einen "angemessenen Geldbetrag". "Wir schlagen der Einfachkeit (sic!) halber vor, 70 Stunden zum Stundensatz der Kanzlei Ainedter & Ainedter zu verrechnen. Kontodaten folgen." (red, 13.12.2017)