Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautete drei Jahre.

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Wien – Als "Belfast Six Pack" wurde die Methode der Provisional IRA im Nordirlandkonflikt bezeichnet, Opfern in beide Ellbogen, Knie und Knöchel zu schießen. Analog dazu könnte man den Tatvorwurf gegen Khasan B. als "Grosny-Krügerl" bezeichnen – er hat Ende November 2016 seinem älteren Bruder ins Knie geschossen und muss sich wegen Mordversuchs vor einem Geschworenengericht unter Vorsitz von Martina Krainz verantworten.

Der Tat geht ein schwerer Familienkonflikt voraus. B. ist verheiratet, hat sechs Kinder und beteuert: "In Österreich habe ich gelebt wie ein normaler Mensch. Wenn ich Arbeit hatte, habe ich gearbeitet, aber leider habe ich keinen dauernden Beruf gefunden." 2015 kamen auch die Mutter und zwei von insgesamt vier Brüdern des unbescholtenen Mindestsicherungsbeziehers aus der früheren Heimat, spätestens dann begann die Situation zu eskalieren, behauptet der 35-Jährige.

"Kein richtiger Mann"

"Er wollte über mich und meine Familie kommandieren", sagt der Angeklagte über seinen ältesten Bruder, das Opfer. Anfang Juli wurde er in seiner Wohnung vom ältesten und zwei jüngeren Brüdern aufgesucht. Vor den Augen seiner Frau habe ihn der große Bruder eine halbe Stunde lang geschlagen, beteuert der Angeklagte. "Siehst du, das ist kein richtiger Mann, lass dich scheiden und geh zurück nach Tschetschenien", soll einer B.s Gattin aufgefordert haben.

Arzt oder gar Polizei besuchte B. nach dem Angriff nicht. Beisitzer Christoph Bauer hat hier Verständnisschwierigkeiten: "Das ist das Problem, wenn verschiedene Epochen zusammenkommen. Könnten Sie mich also bitte auf eine Reise ins Mittelalter mitnehmen: Ist das in Ihrer Kultur normal, dass man stattdessen jemandem ein Loch ins Knie schießt? Hat man dann bewiesen, dass man sich verteidigen kann?" – "Bei uns ist das so", versucht B. zu erklären. "Wenn Reden nichts nützt, muss man seine Familie beschützen."

Nach dem Überfall in der eigenen Wohnung hatte B. zwar keinen Kontakt mehr mit dem Rest der Familie, kaufte sich im Herbst dennoch um 500 Euro eine Pistole und Munition. Grund sei eine diffuse Angst gewesen, dass die Situation weiter eskalieren könnte. "Ich habe sie gekauft, um meine Brüder zu stoppen." – "Und wie hätten Sie die stoppen wollen?", fragt die Vorsitzende. "Ich wollte in den Muskel treffen, nur einmal."

Sechs Kinder am Tatort

Ohne weitere Provokationen erschien er am 26. November mit geladener Waffe in der Wohnung seines ältesten Bruders. Er wartete, bis die sechs Kinder des Opfers in ihrem Zimmer waren, dann zog er im Vorraum die Pistole. Er habe eigentlich nur in den Boden schießen wollen, sagt der Angeklagte, bei anderer Gelegenheit doch, das Bein sei das Ziel gewesen. Insgesamt feuerte er jedenfalls drei Schüsse ab, einer traf das rechte Knie.

Dem Opfer gelang es, den Bruder aus der Wohnung zu drängen, anschließend verständigte der 37-Jährige die Rettung. Und gab im Krankenhaus an, ein Unbekannter habe ihn attackiert. Das glaubte die Polizei zunächst auch, erst nach der Auswertung von DNA-Spuren war klar, dass Täter und Opfer eng verwandt sein müssen. Alle Blutsverwandten wurden getestet, als B. vom positiven Ergebnis informiert wurde, kam er freiwillig zur Polizei.

Das Opfer macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, zwei der Brüder wurden mittlerweile angeblich abgeschoben, auf die restlichen Zeugen wird verzichtet. Die Berufsrichter lassen die Geschworenen zwischen vier Delikten entscheiden: Mord, Totschlag, absichtliche schwere Körperverletzung und fahrlässige schwere Körperverletzung.

"Man darf Selbstjustiz nicht einziehen lassen"

Verteidiger Nikolaus Rast plädiert am Ende für die vierte Option: "Hier ging es nur um einen Denkzettel. Er wollte seinen Bruder ganz sicher nicht töten, sonst hätte er in Brust oder Kopf geschossen." In einem stimmt Rast der Staatsanwältin aber zu: "Man darf Selbstjustiz nicht einziehen lassen."

Die Laienrichter wählen am Ende die absichtliche schwere Körperverletzung, das Urteil lautet auf drei Jahre Haft. Eine Entscheidung, die der Angeklagte nicht akzeptieren will. Er ist der Meinung, dass er nur seine Familie beschützt habe, um die er nun Angst habe, wenn er ins Gefängnis müsse.

Obwohl selbst sein Verteidiger von einem "Geschenk" spricht und eine Justizwachebeamtin B. darauf aufmerksam macht, dass auch die Staatsanwaltschaft berufen könne und dann die Strafe möglicherweise höher werde, kann sich der Angeklagte zu keiner Entscheidung durchringen. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 13.12.2017)