Wien – Als Schlag ins Wasser hat sich die Anklage gegen acht Tschetschenen – DER STANDARD berichtete – erwiesen, die sich seit Anfang Dezember als Schutzgelderpresser und wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am Wiener Landesgericht verantworten mussten. Die Männer im Alter zwischen 27 und 40 Jahren wurden am Donnerstag nach dreitägiger Verhandlung von den Vorwürfen freigesprochen.

Zweifelsfreier Freispruch

Die Freisprüche erfolgten keineswegs im Zweifel. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Andreas Böhm war vielmehr überzeugt, "dass das mit Sicherheit keine Erpressung war", wie der Richter betonte. Ebenso haltlos war nach Ansicht des Gerichts die den Tschetschenen unterstellte Bandenbildung. Ein einziger von ihnen kam nicht gänzlich ungeschoren davon. Weil er trotz Waffenverbots einen Schlagring besessen hatte, fasste der 33-Jährige drei Monate bedingt aus.

Die Freisprüche in dem Hochsicherheitsverfahren – auch das Prozessfinale wurde von einem Großaufgebot der Justizwache und Wega-Beamten überwacht, Besucher mussten sich vor Betreten des Verhandlungssaals ausweisen und eine zusätzliche mobile Sicherheitsschleuse passieren – sind bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. (APA, 14.12.2017)