Das Medienkapitel des ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm im Wortlaut:

Die Medienlandschaft ist im Umbruch, die Digitalisierung im Vormarsch. Die sich daraus ergebenden Umwälzungen sind so gravierend, dass es in der Medienpolitik völlig neuer Antworten und Ansätze bedarf.

Gerade der Medienmarkt ist schon längst ein globaler Markt geworden. Online-Giganten wie Facebook, Google oder YouTube haben sich de facto zu Monopolisten entwickelt, was weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Medienbereich hat. Nachrichten sind jederzeit in Echtzeit über die verschiedensten Kanäle verfügbar und in dieser Fülle vom Einzelnen kaum aufzunehmen.

Uns geht es darum, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unseren Medienstandort und unsere Demokratie an sich zu schaffen. Österreich ist dabei mit einem zehnmal so großen, gleichsprachigen Nachbarn und digitalen Weltmarktführern konfrontiert.

Die Politik hat daher dafür zu sorgen, auch in einem derart veränderten Umfeld weiterhin ein Medienangebot mit spezifisch österreichischen Inhalten für unser Land und seine Bevölkerung sicherzustellen. Dazu bekennen wir uns explizit. Ganz ohne öffentliche Teilfinanzierung wird es nicht möglich sein, österreichische Identität in den Medien auf Dauer zu sichern. Das gilt für alle Mediengattungen.

Unter diesen Gesichtspunkten ist sowohl eine neue medienpolitische Standortdebatte notwendig, als auch eine Neudefinition des Begriffes "öffentlich-rechtlich" durchzuführen.

Zieldefinition

  1. Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Auftrags
  2. Aktive Standortpolitik für österreichische Inhalte
  3. Faire Rahmenbedingungen in einem global gewordenen, digitalen Markt herstellen
  4. Strukturreformen medienpolitischer Institutionen und Steuerungseinrichtungen
  5. Öffentliche Debatte über medienpolitische Grundsatzfragen

Maßnahmen

Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Auftrags

Österreichs Medien schaffen mit ihren Inhalten öffentlichen Mehrwert und Identität. Die Bundesregierung bekennt sich daher zur Weiterentwicklung und Schärfung des öffentlich- rechtlichen Auftrags. Zielsetzung ist es, möglichst vielen Menschen hochwertige Qualitätsinformation zu bieten und dadurch den demokratischen Diskurs in der Gesellschaft zu stärken. Neben österreichischen Inhalten sind auch die Leistungen österreichischer Künstler, Sportler und Produzenten für die nachhaltige Identitätssicherung entsprechend im öffentlich-rechtlichen Auftrag als Schwerpunkt zu verankern. Österreichische Künstler sind in den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstärkt und nachhaltig zu fördern. Der Österreichische Rundfunk (ORF) wird sich also gemäß diesem Auftrag mit besonderer Sorgfalt dieser Thematik widmen. Zudem müssen im Lichte eines sich verändernden Medienkonsumverhaltens strukturelle und finanzielle Reformen umgesetzt werden.

  • Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Veräußerungen von einzelnen Sendern werden abgelehnt.
  • Den öffentlich-rechtlichen Auftrag ins 21. Jahrhundert bringen und insbesondere die Digitalisierung berücksichtigen: Möglichst vielen Menschen möglichst qualitativ hochwertige Information zur Verfügung stellen.
  • Den öffentlich-rechtlichen Auftrag im Gesetz genau formulieren.
  • Weiterentwicklung der Strukturen und Gremien (ORF-Gesetz NEU) an die Erfordernisse des öffentlich-rechtlichen Auftrags.
  • Mehr produktionskostenfreie Übertragungszeiten für "Randsportarten".
  • Mehr "Airplay" für junge österreichische Künstler und Produktionen.
  • Verschärfung der Transparenzbestimmungen zur Sicherung einer objektiven und unabhängigen Berichterstattung.
  • Jährlicher Public-Value-Bericht des ORF im Parlament
  • Harmonisierung der freien Betriebsvereinbarungen mit dem Kollektivvertrag 03 sowie der Sonderpensionsregelungen mit dem ASVG-System

Aktive Standortpolitik für österreichische Inhalte

Die Medien- und Kommunikationsbranche sieht sich vor dem Hintergrund der Digitalisierung einer tiefgreifenden Veränderung gegenüber. Der digitale Wandel betrifft alle Mediengattungen und Teilbereiche, von Print bis TV, von der Redaktion über die Produktion und den Vertrieb bis hin zum Nutzungsverhalten. Medienunternehmen müssen aufgrund dieser Entwicklung ihre Geschäftsmodelle anpassen und zahlreiche Prozesse vollkommen neu denken. Dem ORF mit seiner digitalen Plattform kommt neben dem freien Wettbewerb der privaten Anbieter eine besondere Rolle und Sonderstellung zu, die im Zusammenhang mit den digitalen Plattformen der anderen Medienunternehmen besonders definiert werden muss. Die Bundesregierung bekennt sich dazu, den Medienstandort Österreich weiterzuentwickeln und auch in der digitalen Welt nachhaltig zu sichern. Dies soll durch die Schaffung eines modernen Rechtsrahmens und die Anpassung des Förderwesens erfolgen, um österreichischen Medienunternehmen entsprechende Bewegungsfreiheit für Innovationen und Flexibilität für notwendige Veränderungsprozesse zu ermöglichen.

Der Republik liegt vor allem die Förderung des journalistischen Nachwuchses am Herzen, wobei den österreichischen Medienunternehmen bei deren Ausbildung eine besondere Rolle zukommt.

  • Bekenntnis zur umfassenden Digitalisierung, soweit es im Bereich des Ausbaus der Online-Medien und insbesondere Fernsehen, Radio und Presse möglich ist.
  • Gründung einer gemeinsamen digitalen Vermarktungsplattform der österreichischen Medienlandschaft (ORF und Private), um österreichische Public-Value-Inhalte von nationaler und regionaler Relevanz im digitalen Raum zu stärken und wettbewerbsfähig zu machen.
  • Stärkere Zweckbindung von Förderungen für Maßnahmen zur Anpassung an Digitalisierung sowie zur Stärkung journalistischer Qualität, insbesondere über Aus- und Weiterbildung von Journalisten im eigenen Betrieb sowie in einschlägigen Institutionen – Grundsatz: Geld für Wandel.
  • Schwerpunkt der Förderung auf öffentlich-rechtliche Inhalte unabhängig ob Privat-TV (Fernsehen, Radio oder Online) oder ORF zur Stärkung des ländlichen Raums.
  • Evaluierung des Privatradiogesetzes mit dem Ziel der forcierten Digitalisierung sowie einer Erleichterung österreichweiter Sendungen.
  • "Must Carry"-Regelung für Kabel, Sat und Terrestrik für TV-Angebote, die österreichische Inhalte transportieren, inklusive verpflichtender Vorreihung.
  • Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Zeitungszusteller.
  • Forcierung neuer Technologien "Made in Austria" über zielgenaue Unterstützung relevanter innovativer Unternehmen und Start-ups; Aufbau von technologischem Know-how.

Faire Rahmenbedingungen in einem global gewordenen, digitalen Markt herstellen

Die Disruption der klassischen Medienunternehmen im Zeitalter der Digitalisierung ist in hohem Ausmaß von großen, marktbeherrschenden, internationalen Online-Plattformen geprägt. Die Bundesregierung bekennt sich daher in allen Wettbewerbsbereichen zu wirksamen Maßnahmen, um ein "Level-Playing-Field" – einen fairen Wettbewerb auf Augenhöhe – im Sinne der österreichischen Medienunternehmen zu ermöglichen. Die meisten Maßnahmen in diesem Bereich erfordern eine enge Abstimmung mit dem EU-Recht und können auf europäischer und internationaler Ebene größere Wirkung entfalten. Sofern sich dies als nicht machbar erweist, sind die notwendigen Schritte so weit wie möglich durch die österreichische Gesetzgebung zu setzen. Die Republik soll in diesem Zusammenhang eine Initialzündung für eine gesamteuropäische Lösung setzen, um internationalen Medienunternehmen jene Rahmenbedingungen vorzugeben, die notwendig erscheinen, um die nationalen Medienunternehmen am Markt weiterleben zu lassen.

  • Anstreben einer nationalen Lösung zu Leistungsschutz- und Urheberrechten für den digitalen Raum, falls eine Einigung auf europäischer Ebene nicht zustande kommt.
  • Klärung der medienrechtlichen Behandlung von Aggregatoren und Plattformen im Internet (Facebook, Google, YouTube).
  • E-Privacy-Ausnahmeregelung für Mediendienste von der europäischen Datenschutzgrundverordnung, um keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber US-Onlineunternehmen zu schaffen.
  • Forcierung der Errichtung der "digitalen Betriebsstätte", um auch die multinationalen Werbeträger (Facebook, Google etc.) zur Steuerpflicht in Österreich zu zwingen.

Strukturreformen medienpolitischer Institutionen und Steuerungseinrichtungen

Die Treffsicherheit und Effizienz aller Förderinstrumente im Medienbereich ist zu prüfen und gegebenenfalls zu reformieren. Diese Zielsetzung soll mit der Überprüfung der Organisationsstruktur der entsprechenden Gesellschaften bzw. Behörden sowie einer besseren Abstimmung zwischen den einzelnen Fördermaßnahmen einhergehen. Zudem sollen die Erfahrungen aus dem Medientransparenzgesetz einer Evaluierung unterzogen werden und gegebenenfalls zu einer Reform führen.

  • Straffung und bessere Übersicht der unterschiedlichen Fördertöpfe (etwa im Bereich der Filmförderung).
  • Neue Organisationsstruktur der ausgelagerten Gesellschaften, Behörden und Fördertöpfe (RTR, KommAustria etc.).
  • Evaluierung des Medientransparenzgesetzes mit dem Ziel der Entbürokratisierung.

Öffentliche Debatte über medienpolitische Grundsatzfragen

Wesentliche Reformen im Bereich der Medienpolitik sind von hoher demokratiepolitischer Relevanz. Daher ist vor etwaigen Beschlüssen eine breite Einbindung der betroffenen Akteure, aber auch der Öffentlichkeit insgesamt sicherzustellen. Die Bundesregierung plant zur Vorbereitung ihres Medien-Maßnahmenpakets, speziell hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Abhaltung einer umfassenden Medien-Enquete unter Beteiligung aller Stakeholder sowie der Zivilgesellschaft.

Abhaltung einer Medienenquete im Frühjahr 2018 mit folgenden Zielen:

  • Breite Einbindung der Stakeholder der österreichischen Medienlandschaft
  • Erarbeitung von Leitlinien für ein ORF-Gesetz NEU
  • Definition von medienpolitischen Leitlinien für den Medienstandort Österreich im digitalen Zeitalter.

+++ Updates – weitere Medienthemen in anderen Kapiteln: +++

Kunst und Kultur: Österreich-Quote speziell in Ö3

"Unterstützung junger österreichischer Talente durch größeren Stellenwert von österreichischer Kunst und Kultur in öffentlich-rechtlichen Medien: Prüfung einer angemessenen "Österreich-Quote" im Programm von öffentlich-rechtlichen Medien zu reichweitenstarken Sendezeiten, speziell beim Radiosender Ö3, sowie Prüfung einer gesetzlichen Bestimmung, wonach ein angemessener Anteil der Programmentgelte für die heimische Produktion von Spielfilmen, Dokumentationen und Fernsehserien zu verwenden ist."

Justiz: Entfall von Pflichtveröffentlichungen in der "Wiener Zeitung"

"Entfall der Veröffentlichungspflicht von Eintragungen im Firmenbuch und sonstigen vom Firmenbuchgericht vorzunehmenden Veröffentlichungen im 'Amtsblatt der Wiener Zeitung' (vgl. §§ 10, 277 ABs. 2 UGB) und Erweiterung der Möglichkeit der Kundmachung in der Ediktsdatei."

(red, 16.12.2017, ergänzt)