Gerhart Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, stattete am Montag dem Bundespräsidenten seinen Abschiedsbesuch ab. Holzinger geht mit Ende des Jahres in Pension. In seiner Rede verwies Holzinger darauf, dass sich der Verfassungsgerichtshof als wichtiger Garant von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bewährt habe. Damit dies so bleibe, müsse die Politik dem Höchstgericht weiterhin ausreichend strukturelle, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen.

Alexander Van der Bellen lobte in seiner Würdigung ausführlich die Führungsqualitäten und Verdienste von Holzinger, Interna wollte er nicht zur Diskussion stellen. "Eines aber kann über die Präsidentschaft von Gerhart Holzinger mit Sicherheit gesagt werden: Bequemlichkeit ist seine Sache nicht", sagte Van der Bellen.

Drei Nachbesetzungen

Im Verfassungsgerichtshof stehen demnächst insgesamt drei Nachbesetzungen an. Neben einem Nachfolger für dessen Präsident Holzinger gehen zwei weitere Richter mit Jahresende in Pension, Rudolf Müller und Eleonore Berchtold-Ostermann. Sie kamen auf einem SPÖ-Ticket und einem ÖVP-Ticket in den VfGH.

FPÖ-Koalitionsverhandler und Justizsprecher Harald Stefan hatte schon vor der Nationalratswahl Anspruch auf zwei Richterposten angemeldet, weil das die politische Realität im Land abbilden würde.

Formal obliegt die Bestellung des neuen Gerichtshofpräsidenten jedenfalls der Regierung. Als mögliche Variante gilt, dass Vizepräsidentin Brigitte Bierlein, einst unter Schwarz-Blau bestellt, nach Holzingers Abgang aufrückt – ob nur interimistisch oder doch für einen längeren Zeitraum, ist noch offen.

Zwei Anwärter

Bierlein wird jedenfalls in zwei Jahren das Pensionsalter erreicht haben. Als Anwärter für das Präsidentenamt gelten Christoph Grabenwarter und Georg Lienbacher, beide sind bereits Verfassungsrichter – und beide werden der ÖVP zugerechnet.

Für die Nachfolge des Verfassungsrichters Müller steht das Vorschlagsrecht dem Nationalrat zu, bei der Nachfolge von Berchtold-Ostermann kommt der Bundesrat zum Zug. Im Zuge eines Regierungspaktes könnten sich die Freiheitlichen durchsetzen – mit einem Kandidaten, möglicherweise sogar mit zwei. Ernannt werden die neuen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes jedenfalls vom Staatsoberhaupt. (völ, 18.12.2017)