Werden Arbeitslose dafür bestraft, dass sie keinen Job finden? Die geplanten Reformen von ÖVP und FPÖ sind heiß umstritten.

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Als das böse Wort im Frühjahr die Runde machte, wischte die ÖVP den Verdacht vom Tisch. "Ein Modell wie Hartz IV", versicherte der damalige Finanzminister Hans Jörg Schelling, "war und ist in Österreich nicht geplant".

Nun hat die von Schwarz zu Türkis mutierte Partei gemeinsam mit der FPÖ ein Regierungsprogramm aufgesetzt – und eine Passage klingt in den Ohren von Kritikern frappant danach, als ob die Regierung sehr wohl eine Arbeitsmarktreform nach jenem Vorbild vorhat, das in Deutschland so umstritten ist. Hartz IV stehe nun auch hierzulande vor der Tür, fürchten Arbeiterkammer, Armutskonferenz und die Liste Pilz – oder, wie der Gewerkschafter und SPÖ-Abgeordnete Beppo Muchitsch sagt: "Treffender wäre Kurz IV."

Ist die Aufregung berechtigt? Der Stein des Anstoßes findet sich auf Seite 143 des türkis-blauen Pakts. Ein Arbeitslosengeld neu, heißt es dort, soll eine "degressive Gestaltung der Leistung mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe" bringen. Gleichzeitig ist geplant, dass längere Beitragsleistung zu längerer Bezugsdauer führt. Dies zusammengenommen könne nur bedeuten, übersetzt Helmut Mahringer vom Wirtschaftsforschungsinstitut, dass die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung für manche nach einer Zeit ausläuft.

Das ist eine schwerwiegende Änderung zum Status quo. Das Arbeitslosengeld wird zwar schon jetzt nur begrenzt ausbezahlt, wobei sich die Bezugsdauer nach der vorherigen Beschäftigungszeit richtet. Doch danach haben Arbeitslose Anspruch auf die Notstandshilfe, die grundsätzlich 92 Prozent des Arbeitslosengeldes beträgt – und diese kann de facto ohne Limit bis zur Pension bezogen werden.

Einbruch beim Einkommen

Geht die Notstandshilfe nun im neuen Arbeitslosengeld auf, fällt die Möglichkeit des unbegrenzten Bezuges. Nach Ende der Leistung wären Betroffene, die keine Arbeit finden, auf die Mindestsicherung angewiesen. Diese birgt große Nachteile, das beginnt bei der Höhe. Die Notstandshilfe richtet sich wie das Arbeitslosengeld nach dem früheren Einkommen, macht aber nie weniger als die Mindestsicherung aus, zumal auf das Niveau derselben aufgestockt werden kann. Wer früher halbwegs verdient hat, steigt mit der Notstandshilfe jedenfalls besser aus und würde beim Arbeitslosengeld neu verlieren.

Weiterer Nachteil: Wer Mindestsicherung beziehen will, muss erst das eigene Vermögen bis zu einer Grenze von 4.189 Euro aufbrauchen. Bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe – beides Versicherungsleistungen – gibt es so einen Passus nicht.

"Unmenschliche" Bestrafung

Was das konkret bedeuten könne, illustriert der Kritiker Muchitsch mit einem potenziellen Einzelfall. Man denke etwa an einen Arbeitnehmer, der 38 Jahre gearbeitet hat und dann mit 53 Jahren den Job verliert, empfiehlt der SP-Politiker: "Der wird dafür bestraft, dass er trotz 100 Bewerbungsschreiben keinen neuen Job findet. Das ist unmenschlich."

Kanzler Sebastian Kurz hingegen argumentiert, dass das System "treffsicherer" werden müsse. Unterstützung für jene, die sie brauchen, ja – aber es sei nicht die Aufgabe der Allgemeinheit, jemanden zu unterstützen, der Vermögen hat, aber nicht arbeiten geht. Und noch ein abschreckendes Beispiel nannte der ÖVP-Chef im Interview der "Zeit im Bild": Es gebe viele Menschen, die kurz gearbeitet haben, dann aber lange Notstandshilfe beziehen.

Belege, ob das stimmt, sind kurzfristig nicht aufzutreiben. DER STANDARD hat sich aber informell beim Arbeitsmarktservice Wien umgehört. Ja, solche Fälle gebe es, sie seien jedoch nicht die Regel, sagt ein befragter Fachmann: "Typisch ist eher ein Kommen und Gehen. Die Leute arbeiten ein paar Monate und dann wieder nicht."

Arbeitslosen Beine machen

Bleibt die Grundfrage: Sind finanzielle Einschnitte nötig, um unwilligen Arbeitslosen Beine zu machen? Wenn eine Leistung wie die Notstandshilfe auf Dauer gewährt wird, könne das schon ein Anreiz sein, weniger zu arbeiten oder auf Weiterbildung zu verzichten, sagt Helmut Hofer vom Institut für Höhere Studien (IHS): "Nach dem Motto: Den Computer tu ich mir in meinem Alter nicht mehr an." Europaweit, fügt er an, sei nicht Hartz IV der Ausreißer, sondern eher das heimische Modell.

Bei all dem dürfe man aber nicht übersehen, dass es schon längst die Verpflichtung zur Arbeitssuche gibt – sonst drohen Leistungskürzungen. Fehlten in schlechten Zeiten die Jobs, richte auch finanzieller Druck wenig aus, relativiert Hofer, der die Regierungspläne erst dann endgültig bewerten will, wenn Details vorliegen.

Umstrittene Anreize

Expertenkollege Mahringer hält die vielzitierten Anreize generell für überschätzt und verweist auf eine Studie des Wifo. Demnach nehmen Arbeitslose nicht häufiger einen Job auf, wenn sie nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes in der Notstandshilfe landen, obwohl diese finanzielle Abstriche bringt – so wurde bislang etwa das Partnereinkommen angerechnet. Der Druck auf die Geldbeutel hat in diesen Fällen also nicht die herbeigesehnten Folgen.

Im Vergleich zum aus Förderungen und Sanktionen bestehenden System der aktiven Arbeitsmarktpolitik spielten die monetären Anreize "nur eine kleine Rolle", glaubt Mahringer und liest aus den Daten auch nicht heraus, dass die Notstandshilfe Österreich ein besonderes Problem bereite. Mit 32,3 Prozent liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosen unter sämtlichen Jobsuchern weit unter dem Durchschnitt des Euroraumes (50 Prozent), auch im Hartz-IV-Land Deutschland liegt die Quote mit 41,1 Prozent höher. Die Beschäftigung ist beim Nachbarn seit der finalen Umsetzung der Reformen 2005 nur geringfügig stärker gestiegen als hierzulande.

Ob Türkis-Blau nun wirklich auf deutschen Spuren wandelt? Um das bewerten zu können, seien noch zu viele Fragen offen, urteilt auch Mahringer. So könnte es ja einen Passus geben, der Langzeitversicherten einen Dauerbezug des Arbeitslosengeldes neu gewährt. Sei die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung aber für alle mit einem Ablaufdatum versehen, sagt er, "dann ist das Hartz IV sehr ähnlich". (Gerald John, 20.12.2017)