Außenministerin Karin Kneissl und Kanzleramtsminister Gernot Blümel sind sich uneinig, was die Weisungshoheit an Brüssel betrifft.

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Wien/Brüssel – Kompetenzwirrwarr zwischen Außenministerium und Bundeskanzleramt: In einem Interview mit der Presse am Samstag sagt die neue österreichische Außenministerin Karin Kneissl zu ihren die EU betreffenden Politikaufgaben: "Die Weisungshoheit für die Vertretung in Brüssel verbleibt im Außenamt". Im Ö1-Mittagsjournal, ebenfalls am Samstag, erklärt Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) hingegen, die Weisungshoheit an Brüssel sei zum Bundeskanzleramt "gewandert".

Er als Europaminister sei für die Vorbereitung der europäischen Ratstagungen zuständig, sagte Blümel. Damit sei quasi eine Normalität hergestellt, wie es sie in anderen EU-Ländern bereits gebe.

Launsky: gesetzlich festgelegt

Regierungssprecher Peter Launsky erklärte auf STANDARD-Anfrage, das Außenministerium (BMEIA) habe nur eine "Mitwirkungsrolle" bei der österreichischen Position in EU-Angelegenheiten. Damit widersprach er der Aussage der Neo-Außenministerin Kneissl im Presse-Interview.

Das Bundeskanzleramt wird sich Launsky zufolge um die EU betreffende Grundsatzfragen und die Koordination der österreichischen Position kümmern sowie um die Vorbereitungen auf den EU-Vorsitz, den Österreich in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 übernehmen wird.

Das Außenministerium sei für bilaterale Beziehungen zu EU-Mitgliedsstaaten und europäischen Nicht-EU-Mitgliedern zuständig. Dies sei im Bundesministeriengesetz festgehalten, das am 8. Jänner in Kraft tritt

Beide Neominister stimmten allerdings in ihren Interviews darin überein, dass vereinbart wurde, dass ein Einvernehmen zwischen Bundeskanzler und Außenminister herzustellen sei. Aber Kneissl, parteifreie Ministerin auf einem FPÖ-Ticket, beansprucht die Weisungshoheit genauso für sich wie Blümel. (red, 23.12.2017)