Wien – Justizminister Josef Moser (ÖVP) will sich im ersten Halbjahr 2018 mit einer Reform des Strafrechts befassen. Bei den Gerichtsgebühren könnte es in seiner Amtszeit Änderungen geben, und bei den Verwaltungsrichtern will er nach Synergien mit den Justiz-Richtern suchen, sagte er. Beim Eherecht sieht Moser das Parlament am Zug.

"Außer Streit steht, dass im ersten Schritt der Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte überprüft und etwaige Maßnahmen überlegt werden müssen", so der neue Minister. Für das erste Halbjahr kündigte er Vorbereitungsmaßnahmen an. Dazu komme die Evaluierung der Strafrechtsänderung aus dem Jahr 2016, aus der sich weitere Anpassungen ergeben könnten.

Gebührensenkung geplant

Ansehen will sich Moser den Bereich der Gerichtsgebühren, deren Höhe vor allem von Anwaltsseite regelmäßig kritisiert wird. Die Senkung einzelner Gebühren sei Teil des Regierungsprogramms, entsprechend will er an das Thema herangehen. Seinem Ruf als Verwaltungsreformer möchte der frühere Rechnungshofpräsident zudem bei der engeren Zusammenführung von Verwaltungs- und den "ordentlichen" Straf- und Zivil-Richtern gerecht werden, etwa bei der Ausbildung.

Zur Frage, wie es nach dem Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnis zur Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare weitergehen soll und ob die Eingetragene Partnerschaft parallel weitergeführt wird, meinte er: "Jetzt ist das Parlament am Zug." Es sei jedenfalls "sicher gut, dass man so weit gekommen ist." (APA, 26.12.2017)