Wien – Die Weltläufigkeit von Juan D. lässt sich schon aus seinen persönlichen Daten erkennen, die Claudia Zöllner, Vorsitzende des Schöffengerichts im Verfahren um schweren gewerbsmäßigen Betrug gegen den 27-Jährigen, zu Beginn überprüft. Der Italiener ist in Argentinien zur Welt gekommen und lebt mit seiner Familie im Süden Spaniens, wie er verrät. Um in Österreich illegal tätig zu werden, musste er seine Wohnung aber nicht verlassen: Ihm werden hunderte Delikte mit einem Schaden von über 50.000 Euro vorgeworfen, die er mittels Internet begangen haben soll.

"Es war eine Geschäftsidee von mir", erklärt der Unbescholtene dem Senat. Die bestand darin, sich im Internet Firmen zu suchen und per Mail eine Rechnung für die Webseitenregistrierung durch die nicht existente Firma "Austria Domain Hosting" zu schicken. Im Anhang: eine optisch professionell gestaltete Rechnung über 160 bis 190 Euro.

Als "Rechnung" getarntes Angebot

Schlussendlich bekennt sich D. zu den Vorwürfen zwar schuldig, davor eiert er aber gewaltig herum. "Ich dachte, dass das in Ordnung ist", argumentiert er und verweist darauf, dass im Kleinstgedruckten des mit "Rechnung" titulierten Schreibens gestanden sei, dass es sich nur um ein Angebot handle.

Außerdem habe er in einigen Fällen bei Beschwerden das eingezahlte Geld auch wieder rücküberwiesen. Und schließlich habe er bei Zahlungseingängen sehr wohl Internetseiten mit der Endung .eu oder .info angemeldet – Kostenpunkt zehn Euro. Davon erfuhren die "Kunden" nie etwas. "Er ist ein chaotischer Mensch", entschuldigt der Verteidiger.

Europaweit aktiv

Auf jeden Fall kein Superverbrecher: Das Geld ließ D. sich nämlich auf seine beiden Konten in Spanien überweisen, nach einer Kontoöffnung kam man ihm auf die Spur, im September wurde er festgenommen. Allein zwischen September 2016 und Jänner 2017 prellte er über 300 österreichische Firmen um knapp 60.000 Euro, D. selbst gibt zu, auch in Deutschland und Spanien aktiv gewesen zu sein.

"Ich stamme aus einer ehrenwerten Familie!", beteuert er und sagt, er habe die Einnahmen in Spanien auch versteuert, da er ja ein legales Geschäft angemeldet hatte. Das nicht rechtskräftige Urteil: zwei Jahre Haft, ein halbes davon unbedingt. (Michael Möseneder, 3.1.2018)