"Titanic" darf wieder twittern. Derzeit passiert das im Namen von CSU-Politiker Alexander Dobrindt, der in Deutschland gerade seine Idee von einer "konservativen Revolution" ventiliert.

Foto: Titanic

Berlin – Das deutsche Satiremagazin "Titanic" hat nach gut 48 Stunden wieder Zugriff auf seinen Twitter-Account. Der Kurznachrichtendienst hatte "Titanic" gesperrt, nachdem das Magazin Satire-"Gasttweets" im Namen von AfD-Politikerin Beatrix von Storch abgesetzt hatte – der STANDARD berichtete.

Laut "Titanic" bleiben aber mindestens fünf Tweets aus den Monaten Jänner und Dezember für Deutschland geblockt. Darunter seien Meldungen über Sebastian Kurz, die Polizei Sachsen und München sowie einige der falschen Beatrix von Storch, heißt es in einer Aussendung des Magazins. "Wir sind froh, dass Twitter das so bürokratisch und langsam geregelt hat und uns die Chance läßt, auf unserem eigenen Account weiter gegen Twitter vorzugehen", so "Titanic"-Chefredakteur Tim Wolff.

Twittern wie von Storch

Der Grund für die Sperre waren Parodie-Tweets von "Gasttwitterin" Storch, sie schrieb: "Wisst Ihr, was Twitter auf Arabisch heisst, liebe @polizei_nrw_k? Ja? Pfui! Ich weiß es nicht – denn das letzte, was ich haben will, sind besänftigte barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden! (bvs)".

Die echte AfD-Abgeordnete Storch wurde von Twitter zuvor gesperrt wegen des Tweets: "Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?" Gegen Storch wird deshalb wegen Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

Die Sperrung dürfte eine Folge des mit Jahresbeginn in Deutschland in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sein, vermutete "Titanic"-Chefredakteur Tim Wolff auf der Webseite des Magazins. Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden soziale Netzwerke verpflichtet, Hinweisen auf rassistische oder andere strafbare Äußerungen nachzugehen. Die Betreiber müssen die Posts oder Videos binnen 24 Stunden löschen, wenn sie sie für verboten halten. Werden strafbare Inhalte nach Hinweisen nicht gelöscht, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. (red, 5.1.2018)