Wien – Bei der Rettung von Niki gibt es immer noch viele Fragen. Offen ist insbesondere, wie sich eine Verlegung des Insolvenzverfahrens von Berlin nach Korneuburg auswirken würde. IAG, die Mutter von British Airways und Vueling, die Niki aus der Pleite kaufen will, hält nach eigenen Angaben an den Plänen fest. Doch wie kam es überhaupt zu der komplexen Zuständigkeitsfrage?

Treibende Kraft hinter der Verlegung des Verfahrens nach Korneuburg ist der Prozessfinanzierer Fairplane, der einige Kundenforderungen gegen Niki besser in Österreich geltend machen kann. In einem ersten Schritt geht es lediglich um 1800 Euro, die für Verspätungen und andere angebliche Mängel des Ferienfliegers geltend gemacht werden. Allerdings soll es sich dabei nur um einen ersten Antrag handeln, weitere Ansprüche sollen nachgereicht werden. Treibt Fairplane derartige Forderungen, die von Kunden abgetreten werden, erfolgreich ein, kassiert der Prozessfinanzierer annähernd ein Drittel.

Niki wollte das Risiko einer Verlegung des Insolvenzverfahrens und damit einer möglichen Gefährdung des Verkaufs allerdings nicht eingehen. Das Unternehmen wollte daher die Forderung begleichen, darf es aber wegen der eröffneten Insolvenz nicht. Das erledigte dann eine "Stiftung zur Förderung des europäischen Luftverkehrs". Sie ist im Nahebereich der Air Berlin angesiedelt, mehrere Organe saßen im Vorstand der Niki-Mutter. Kurios: Die Stiftung wurde vor gut einem Jahr aufgelöst, dennoch erfolgen noch Zahlungen – die übrigens von Fairplane mehrmals zurücküberwiesen wurden, damit die Forderung gegen Niki aufrecht bleibt. (as, 9.1.2018)