Die scheinbar generöse Geste der ÖVP, die aus dem Wahlkampf rührenden Klagen gegen die SPÖ zumindest einmal auf Eis zu legen, ist ein Danaergeschenk; also eines, das sich für den Empfänger als wenig hilfreich, vielleicht sogar schädlich erweist. Auf eine gerichtliche Klärung der Vorwürfe zu verzichten dürfte von der ÖVP selbst mehr Schaden abwenden als von der SPÖ.

Im Nationalratswahlkampf 2017 wurde der Begriff des Dirty Campaigning recht anschaulich dargelegt. Daran war zu einem großen Teil die SPÖ selbst schuld, indem sie ihrem Wahlkampfberater Tal Silberstein freie Hand ließ und diesen nicht mehr unter Kontrolle bekam. Die Debatte über fragwürdige Methoden, mit denen der politische Gegner diskreditiert werden sollte, fiel schließlich weitaus heftiger aus als der mögliche Schaden, der über die verbreiteten Inhalte angerichtet wurde. Nach wie vor weiß man nicht, wer was angeordnet und umgesetzt hat.

Auch aus dem ÖVP-Umfeld gab es eine ähnliche Kampagne mit einer gefakten Facebook-Seite. Offen blieb, wie viel die ÖVP von all diesen Vorgängen wusste und ob sie sich das nicht gezielt im Wahlkampf zunutze machte. Es stehen Vorwürfe im Raum, wonach die ÖVP versucht hat, Zeugen und Informationen zu kaufen, und sich gezielt Inhalte aus dem Kreis des SPÖ-Kampagnenteams besorgt hat. Eine gerichtliche Klärung könnte und sollte auch generalpräventiven Charakter für künftige Wahlkämpfe haben. (Michael Völker, 9.1.2018)