Die Uhr tickt: Bereits eine Million digitale Vignetten wurden für 2017 verkauft.

Foto: Asfinag

Wien – Anstelle der Klebevignette kann seit November in Österreich erstmals eine digitale Autobahnvignette erworben werden. Bisher hat die Asfinag rund eine Million digitale Vignetten verkauft. Wer noch umsteigen will, muss sich beeilen, denn die digitale Version ist erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Die Jahresvignette muss daher bis Sonntag, 14. Jänner erworben werden, um ab 1. Februar gültig zu sein.

"Die digitale Vignette ist sehr gut im Markt angekommen", sagte Bernd Datler, Geschäftsführer der Asfinag Maut Service GmbH, am Donnerstag. Gegenüber der Klebevignette bringt die digitale zahlreiche Vorteile: Sie kann online erworben werden, eine Umregistrierung wegen Wohnortwechsels, Diebstahls oder Scheibenbruchs ist möglich, wenn das Kennzeichen gleich bleibt. Denn die digitale Vignette ist an die Nummerntafel gebunden. Außerdem entfallen das Aufkleben auf die Windschutzscheibe und das Herunterkratzen. Erleichterungen gibt es auch für Besitzer von Wechselkennzeichen, die digitale Vignette gilt für bis zu drei Fahrzeuge.

Eine von vier digital

26 Millionen Jahres-, Zehntages- und Zweimonatsvignetten verkauft die Asfinag pro Jahr, rund vier Millionen davon sind Jahresvignetten. Rund eine von vier verkauften ist damit bereits eine digitale. Noch bis 31. Jänner gilt die 2017er-Vignette, ab 1. Februar nur noch die 2018er in Kirschrot. Am 15. Jänner ist es zu spät, die digitale Vignette zu kaufen. Denn bei Online-Kauf haben Kunden ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, der Rücktritt ist neben Mail auch per Post möglich, weshalb weitere drei Tage für einen möglichen Postweg berücksichtigt werden. Und der Tag des Kaufs zählt ebenfalls nicht dazu, was eine Frist von 18 Tagen ergibt. Die Asfinag erwartet sich in den nächsten Tagen noch einen Ansturm auf die digitale Vignette.

Sofort gültig sind die digitalen Vignetten nur dann, wenn eine Rubbelkarte des Sozialministeriums oder im Rahmen einer Aboaktion eingelöst wird. Nach Einlösen des Registrierungscodes im Webshop entfällt die Konsumentenschutzfrist. Auch Streckenmautkarten etwa für Brenner- und Tauernautobahn können unter shop.asfinag.at erworben werden. Nötig sind dafür eine E-Mail-Adresse, der Zulassungsstaat und das Kennzeichen, zur Zahlung stehen Kreditkarte, Paypal und Banküberweisung zur Verfügung. Einzelfahrttickets sind sofort nach Kauf gültig, für Jahresstreckenmautkarten gilt die 18-Tage-Frist.

Gültigkeit online einsehbar

Ob eine gültige Vignette oder Streckenmaut vorhanden ist, kann jedermann online in der Vignettenevidenz der Asfinag abfragen, benötigt wird lediglich das Kennzeichen. Jedoch können so lediglich drei Abfragen pro Tag durchgeführt werden. Ab dem Sommer soll die digitale Vignette auch in den Vertriebsstellen erhältlich sein. Vor Gültigkeitsbeginn kann die Gültigkeitsdauer der digitalen Zweimonats- und Zehntagesvignette sowie das angegebene Kennzeichen im Webshop geändert werden.

Keine "Aktion scharf"

Die Klebevignette gibt es seit 1997. Die Überprüfung der Einhaltung der Vignettenpflicht auf den mehr als 2.200 Kilometern Autobahnen und Schnellstrafen erfolgt durch rund 100 Mitarbeiter des Service- und Kontrolldiensts. "Sie kontrollieren direkt auf der Straße", erläuterte Stefan Zangerle, Vertriebsleiter der Asfinag Maut Service GmbH.

Eine "Aktion scharf" wird es um den Vignettenwechsel nicht geben, überprüft wird weiterhin stichprobenartig. Dafür erhalten die Mitarbeiter zusätzliche Kontrollgeräte, um neben der Sichtkontrolle die gültige digitale Vignette erfassen zu können. Zudem hat die Asfinag 13 Systeme der automatischen Vignettenkontrollkameras im Einsatz. Diese werden etwa auf Stadtautobahnen verwendet, sind mobil und wechseln laufend den Standort. Gespeichert werden laut Zangerle lediglich jene Fahrzeuge, die keine Vignette besitzen.

Die Asfinag will heuer das Angebot für registrierte Kunden im Webshop erweitern. So soll künftig eine Erinnerungsfunktion vor Ablauf der Gültigkeit warnen, außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein Abo für die Jahresvignette abzuschließen. (APA, 1.11.2017)