Ankara – In der Türkei hat ein Strafgericht die Fortdauer der Haft für zwei Journalisten angeordnet und sich damit der Forderung des Verfassungsgerichts nach ihrer Freilassung widersetzt. Das Strafgericht habe die Fälle von Mehmet Altan und Sahin Alpay im Lichte der Entscheidung der Verfassungsrichter neu bewertet, meldeten die Nachrichtenagenturen Dogan und Anadolu am Donnerstagabend.

Es habe aber die Anträge der beiden auf Entlassung aus der Haft abgewiesen. Zuvor hatte das Verfassungsgericht ihre Freilassung angeordnet. Mehrheitlich hätten die Richter entschieden, dass die von der Verfassung geschützte Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse verletzt wurde, hieß es im Gerichtsprotokoll.

Altan und Alpay sind seit mehr als einem Jahr in Haft. Anwälte anderer inhaftierter Journalisten hatten die Hoffnung ausgedrückt, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein Präzedenzfall sein könnte für andere Häftlinge. Ähnlich äußerte sich die Organisation Reporter ohne Grenze und forderte, die Türkei müsse die weiteren 100 inhaftierten Journalisten freilassen. Unter ihnen ist der deutsche Journalist Deniz Yücel, der für die "Welt" arbeitet und seit rund elf Monaten in türkischer Haft sitzt. Ihm wird Unterstützung von Terrorismus vorgeworfen.

Altan und Alpay wurden nach dem Putschversuch im Sommer 2016 festgenommen. Ihnen wurden Verbindungen zu terroristischen Organisationen und eine Beteiligung an dem Umsturzversuch zur Last gelegt. Beide wiesen die Anschuldigungen zurück. Alpay arbeitete für die inzwischen geschlossene Tageszeitung "Zaman" und war Moderator bei CNN Türk. Altan ist Professor für Volkswirtschaft und schrieb für mehrere Zeitungen.

Nach dem Putschversuch ging Präsident Recep Tayyip Erdogan massiv gegen mögliche Sympathisanten des Predigers Fetullah Gülen vor, den er für den gescheiterten Putsch verantwortlich machte. Gülen lebt in den USA im Exil. (APA, Reuters 11.1.2018)