Antoine Deltour darf wieder hoffen, keine Strafe auszufassen.

Foto: APA/AFP/AURORE BELOT

Luxemburg – In der "Luxleaks"-Affäre um Enthüllungen über dubiose Steuerpraktiken multinationaler Konzerne in Luxemburg hat das höchste Gericht des Landes das Urteil gegen den Informanten Antoine Deltour gekippt. Es hob die Bewährungsstrafe gegen Deltour am Donnerstag auf und verwies den Fall zurück an das Berufungsgericht.

Eine geringere Strafe für den Mitangeklagten Raphael Halet hielt das Kassationsgericht dagegen aufrecht.

Tausende Dokumente entwendet

Deltour war 2017 in einem Berufungsverfahren zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1.500 Euro Strafe verurteilt worden, sein Kollege Halet zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) wurden für schuldig befunden, zehntausende vertrauliche Dokumente ihrer Firma entwendet und an ihren Landsmann, den französischen Journalisten Edouard Perrin, weitergegeben zu haben.

In der vorherigen Instanz war Deltour noch zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden, Halet zu neun Monaten. Der Freispruch für Perrin wurde in der Berufungsinstanz bestätigt.

Deltour und Halet hatten gegen das Urteil des Berufungsgerichts Revision eingelegt. Deltour sprach nach dem Urteil des Kassationsgerichts am Donnerstag von einem "Sieg". Sein Anwalt William Bourdon sagte, erstmals sei die "oberste Gerichtsbarkeit eines europäischen Landes der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten von Whistleblowern gefolgt".

Kriterien eines "Whistleblowers" erfüllt

Das Berufungsgericht hatte im vergangenen März geurteilt, dass Deltour die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgelegten Kriterien für einen "Whistleblower" erfülle. Dieser Status gelte aber nicht für die Entwendung der Dokumente, denn zu diesem Zeitpunkt habe Deltour noch nicht die Absicht zur "Enthüllung" gehabt.

Dieser Argumentation folgte das Kassationsgericht nicht. Die Anerkennung eines Status als Whistleblower müsse auf einer "Würdigung der Fakten in ihrer Gesamtheit" beruhen, urteilte es. Deltours Berufung bezüglich heruntergeladener Dokumente über firmeninterne Ausbildung, die nicht weiterverbreitet wurden, gab das Gericht jedoch nicht statt. Die Strafe gegen Halet erhielt es mit der Begründung aufrecht, dieser erfülle die Kriterien eines "Enthüllers" nicht.

Europaweiter Wirbel

Die beiden Franzosen hatten fast 30.000 Dokumente entwendet, die enthüllen, wie Luxemburg Großkonzernen wie Apple, Ikea und Pepsi bei der Vermeidung von Steuerzahlungen in Milliardenhöhe half. Perrin machte daraus zwei Reportagen, die 2012 und 2013 im französischen Fernsehsender France 2 gesendet wurden, aber wenig Aufsehen erregten. Deltour hatte die Unterlagen im Oktober 2010 entwendet, bevor er das Unternehmen verließ, Halet nach Perrins erster Reportage.

Erst die "Luxleaks"-Enthüllungen des internationalen Recherchenetzwerks ICIJ sorgten im November 2014 europaweit für Wirbel. Dadurch kam damals auch der frisch gewählte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unter Druck, der fast zwei Jahrzehnte lang Finanzminister und Regierungschef von Luxemburg war.

"Keine halben Whistleblower"

Der Grünen-Europaabgeordnete und Prozessbeobachter Sven Giegold begrüßte die Aufhebung des Urteils gegen Deltour. Es gebe "keine halben Whistleblower", wie das vorige Urteil nahegelegt habe. "Mutigen Menschen" wie Deltour und Halet sei zu verdanken, dass Skandale wie Luxleaks, die Panama Papers und die Paradise Papers ans Licht gekommen seien. Die beiden Whistleblower hätten illegale Steuerpraktiken öffentlich gemacht und dürften dafür nicht kriminalisiert werden. Unverständlich sei, warum das Gericht das Urteil gegen Halet weiter gelten lasse.

Wie Giegold forderte auch die Antikorruptionsorganisation Transparency International eine europäische Gesetzesinitiative für den verbindlichen Schutz von Whistleblowern in der Europäischen Union und in jedem EU-Land.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßte ebenfalls die Entscheidung, wonach der Prozess gegen Deltour neu aufgerollt werden muss. Notwendig sei ein Whistleblower-Gesetz, das die Weitergabe von Firmendaten zur Aufdeckung von Straftaten und Steuerhinterziehung grundsätzlich straffrei stelle. (APA, 11.1.2018)