Manfred Ainedter

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Man weiß nicht, worüber der Grasser-Anwalt Manfred Ainedter mit den Schöffen im Buwog-Prozess genau geredet hat. Immerhin waren sie von diesem "Smalltalk" (Ainedter) so irritiert, dass sie den Vorgang der Richterin meldeten, die dann Ainedter eine scharfe Rüge erteilte.

Es ist nicht verboten, Schöffen zu googeln, um etwaige Befangenheiten herauszufinden. Es ist (wahrscheinlich) auch nicht verboten, Schöffen darauf anzureden, was sie beruflich so treiben und dass der Sohn des einen Fußball spielt. Es ist nur, wie auch ein hoher Funktionär des Justizministeriums sagte, höchst fragwürdig.

Die Taktik von manchen Angeklagten des Buwog-Prozesses, berichtende Journalisten scheinbar harmlos auf Tatsachen ihres privaten oder beruflichen Lebens anzusprechen, ist manchen dieser Journalisten vertraut. Da schwebt im Raum: "Ich weiß was von Dir, was Dir unter Umständen nicht recht sein könnte ..."

Kann das auch die Absicht von Ainedter gewesen sein, die Schöffen zu verunsichern? Es würde in die Strategie passen, den Prozess zu zerstören versuchen: die ewigen Anträge mit aufschiebender Wirkung, die Befangenheitsanträge gegen die Richterin, die Enthüllungen über die politischen Tweets ihres Richtergatten. Die Spindoktoren-Aussagen, man habe den Hauptbelastungszeugen "zerlegt". Das klingt nach totalem Krieg. Mit einem Schuss Verzweiflung. (Hans Rauscher, 11.1.2018)