Wien – Am 4. März wird in Kärnten gewählt. Offen ist, ob die Causa Top Team, in der unter anderem Landeshauptmann und SPÖ-Bundesparteiobmann-Vize Peter Kaiser Beschuldigter ist, bis dahin entschieden ist. Denn: Der Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) muss nun noch einmal überarbeitet werden.

Die WKStA bekam die Weisung von der Oberbehörde, zu überprüfen, ob die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) in der Causa Uwe Scheuch Auswirkungen auf ihr Vorhaben in der Causa Top Team hat. Das bestätigt ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

In der Causa Top Team soll via Scheinrechnungen ans Land öffentliches Geld bei der früheren Klagenfurter SPÖ-Agentur Top Team gelandet sein. Es geht unter anderem um den Amtsmissbrauchsvorwurf, es gilt die Unschuldsvermutung. Für den Fall einer Anklage hat er seinen Rücktritt angekündigt.

Zur schwierigen Abgrenzung Untreue/Amtsmissbrauch entschied der OGH im Dezember, dass das Verfahren gegen den Kärntner Expolitiker Scheuch wegen Untreue zu führen ist, nicht wegen Amtsmissbrauchs. Die Entscheidung muss die WKStA quasi einarbeiten – und ihren Vorhabensbericht erneut vorlegen. (gra, 11.1.2018)