Eduard L., hier am ersten Verhandlungstag im Jänner 2017, muss noch einmal vor Gericht. Vor welches, ist noch nicht entschieden.

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Wien/Graz – Der Fall des oststeirischen Landarztes Eduard L., dem seine heute erwachsenen Kinder vorwerfen, sie jahrelang psychisch und körperlich gequält zu haben, wird die Justiz auch im angebrochenen Jahr beschäftigen. Wie berichtet, wurde gegen den umstrittenen Freispruch des Arztes durch den Grazer Richter Andreas Rom berufen. Bevor der Fall aber neu verhandelt wird, muss der Oberste Gerichtshof (OGH) erst darüber entscheiden, ob das Verfahren an ein anderes Gericht in Österreich delegiert wird. Denn die drei Töchter und der Sohn des Beschuldigten, dessen Bruder ein hochrangiger Politiker ist, brachten Ende des Vorjahres einen Delegierungsantrag ein, weil sie das Gericht in Graz aus verschiedenen Gründen für befangen halten.

Auf Nachfrage des STANDARD beim OGH hieß es dort, der Akt sei zum Erstgericht nach Graz zurückgeschickt worden, um eine Äußerung des Angeklagten einzuholen. Der Ball liege nun also wieder in Graz. Von einem Sprecher der Familie hieß es am Freitag, die Kinder des Arztes würden ihren Antrag auf Verlegung in einen anderen Sprengel mit einer schriftlichen Ergänzung untermauern.

Sie sehen die private Verbindung des Sektionschefs im Justizministerium, Christian Pilnacek, zum Landesgericht für Strafsachen in Graz als weiteren Grund, das Verfahren nicht in der Steiermark zu belassen. Pilnacek, der im Oktober Kritik am Freispruch des Arztes öffentlich als unsachlich und den gesamten Richterstand diffamierend bezeichnete, ist mit der Präsidentin des Straflandesgerichts Caroline List verheiratet.

Die Kinder des Mediziners zeigten – wie berichtet – auch Richter Rom und Staatsanwalt Christian Kroschl wegen Amtsmissbrauchs bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an, weil eine Reihe von Beweisanträgen, die den Angeklagten aus Sicht der Kinder belastetet hätten, im Prozess ignoriert worden seien.

Von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hieß es am Freitag, dass bei Kroschl "kein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung" festgestellt wurde. Daher sehe man von der Einleitung eines Verfahrens ab. Im Fall des Richters sei das noch offen, so eine Sprecherin der Behörde zum STANDARD. (Colette M. Schmidt, 12.1.2018)