Berlin – Mehr als die Hälfte der Verkehrstoten in Deutschland ist auf Kreis-, Land- und Bundesstraßen zu beklagen: Etwa 1.900 waren es zuletzt pro Jahr. "Wenn die Zahl der Todesfälle im Straßenverkehr in Deutschland weiter sinken soll, dann müssen wir über angemessene Geschwindigkeiten auf Landstraßen reden", sagte daher Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).

2016 kamen rund 58 Prozent aller Verkehrstoten nach Unfällen auf Landstraßen ums Leben, obwohl es dort nur zu 24,4 Prozent der Unfälle mit Verletzten kam. In Frankreich sind die Probleme ähnlich – und die französische Regierung hat darauf trotz Kritik reagiert: Am 1. Juli soll ein neues Tempolimit auf Landstraßen in Kraft treten. Statt 90 sind dann nur noch 80 Kilometer pro Stunde erlaubt. Eine Idee auch für Deutschland?

Überholverbot auf Landstraßen

"Ich glaube, bei Straßen bis zu sechs Metern Breite wäre das auch in Deutschland sinnvoll", meint Martin Burkert (SPD), ehemaliger Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Bundestag. "Noch sinnvoller wäre es, wenn man ein Überholverbot auf Landstraßen vor allem für Lastwagen einführen würde." Mit den sogenannten Megalinern mit einer Länge von bis zu 25 Metern werde die Situation noch verschärft.

Ähnlich äußert sich der ADAC. Ein Vorstoß wie in Frankreich sei für kurvige Landstraßen mit einer maximalen Breite von sechs Metern sinnvoll. Eine zusätzliche Überholspur oder die Sicherung von Hindernissen sind nach Ansicht des Autofahrerclubs aber oft effektiver.

Der europäische Autoclub ACE dagegen befürwortet ein generelles Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen. Eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit könne die Verkehrssicherheit erhöhen und helfen, Unfälle zu vermeiden, teilte eine Sprecherin mit. "Da macht Frankreich einen richtigen Schritt." Vorteilhaft wäre eine solche Maßnahme nach Ansicht des ACE auch, weil so der Unterschied zur zulässigen Geschwindigkeit für Lastwagen (Tempo 60) verringert werde. Gefährliche Überholmanöver könnten so reduziert werden. (APA, 13.1.2018)