Eine günstige Prognose für Gottfried Küssels künftiges Verhalten sei nicht anzunehmen, entschied das Oberlandesgericht.

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Wien – Der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung inhaftierte Rechtsextremist Gottfried Küssel muss seine Haftstrafe voll absitzen und wird nicht vorzeitig entlassen. Das hat das Oberlandesgericht Wien laut einem Bericht des Ö1-"Morgenjournals" entschieden.

Küssel war 2013 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden und hatte zuletzt einen Antrag auf Haftentlassung wegen guter Führung gestellt. Das Oberlandesgericht hat dies nun mit der Begründung abgelehnt, dass eine günstige Prognose für Küssels künftiges Verhalten nicht anzunehmen sei.

Küssel habe schon einmal nach einer Haftstrafe und vorzeitiger Entlassung gegen den Wiederbetätigungsparagrafen verstoßen. Darüber hinaus wies das Gericht laut ORF-Radio unter Verweis auf seine Verurteilung auch auf Küssels führende Rolle als Szeneführer der Neonaziszene in Österreich hin. Küssel wurde wegen seiner Umtriebe als Initiator der neonazistischen Homepage alpen-donau.info verurteilt. Die bis Jänner 2019 angesetzte Haftstrafe sitzt Küssel in der Justizanstalt Hirtenberg ab. (APA, 13.1.2018)