Wien – Wenn Asylwerber in der Grundversorgung in privaten Quartieren untergebracht werden, ist das für die öffentliche Hand deutlich günstiger als eine Beherbergung in organisierten Einrichtungen – wie es im Arbeitsprogramm der Bundesregierung vorgesehen ist. Das hat der Wiener Stadtrechnungshof in einem aktuellen Prüfbericht festgestellt. Der Unterschied fällt beträchtlich aus.

Die Prüfer haben die Organisation der Grundversorgung – für die in erster Linie der Fonds Soziales Wien zuständig ist – und auch die Finanzierung und Abrechnung zwischen den Gebietskörperschaften und den leistungserbringenden Organisationen unter die Lupe genommen. Untersucht wurde der Zeitraum 2012 bis 2015.

Vereinbarungen mit Einrichtungen

In dieser Periode waren die Betroffenen zu einem "wesentlich größeren Teil" in nichtöffentlichen Quartieren untergebracht. Entsprechende Vereinbarungen gab es mit kirchlichen, humanitären und privaten Einrichtungen. Das brachte "erhebliche finanzielle Vorteile für das Land Wien mit sich", heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht.

Der Stadtrechnungshof stellte den jährlichen Aufwand der durchschnittlichen Zahl an Grundversorgungsberechtigten gegenüber: "Daraus ergab sich im Betrachtungszeitraum ein durchschnittlicher jährlicher finanzieller Aufwand je grundversorgter Person in der Höhe zwischen rund 6.100 Euro und 6 .600 Euro." Eine Differenzierung dieses finanziellen Aufwands hinsichtlich privater beziehungsweise individueller und organisierter Unterbringung habe zwischen diesen beiden Gruppen einen deutlichen Unterschied gezeigt – wobei allerdings davon ausgegangen wurde, dass Personen mit besonderem Betreuungsbedarf eher in staatlicher Betreuung waren, was die höheren Kosten zum Teil erklären könnte.

Verrechnung funktioniert unzureichend

"Entsprechend diesen Prämissen lagen die jährlichen finanziellen Aufwendungen des Fonds Soziales Wien je privat wohnender Person zwischen rund 4.700 Euro und etwa 5.600 Euro, während für organisiert untergebrachte Grundversorgte zwischen 8.400 und 9.600 Euro aufgewendet wurden." Gleichzeitig wird bekrittelt, dass der Deckungsgrad der Versorgung für die Stadt zuletzt auf knapp über 50 Prozent gesunken ist, da die Verrechnung mit dem Innenministerium nur unzureichend funktioniert.

Der in der Grundversorgungsvereinbarung grundsätzlich festgelegte Kostenteilungsfaktor zwischen dem Bund und den Ländern von sechs zu vier sei zuletzt "deutlich unterschritten" worden, heißt es. Was bei den Prüfern durchaus für Staunen sorgte. Denn der Bund wäre bei Verfahrensdauern von mehr als einem Jahr sogar zu einer hundertprozentigen Kostenübernahme verpflichtet. Und die Verfahren dauerten oft tatsächlich sehr lang, wird bemängelt. Deshalb hätte sich die Finanzierung laut Rechnungshof eigentlich in Richtung Bund verschieben müssen. (APA, 17.1.2018)