Graz – Die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) will den Pflegeregress bei der stationären Unterbringung von Menschen mit Beeinträchtigungen abschaffen. In der Regierungssitzung am Donnerstag wurde beschlossen, diese Ersatzpflicht für Wohnleistungen aus dem steirischen Behindertenhilfegesetz zu streichen, teilte die Landesrätin mit. Der Landtag muss die Gesetzesnovelle noch beschließen.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringt der vom Bund beschlossene Wegfall des Vermögensregresses bei Unterbringung in stationären Einrichtungen eine gehörige Erleichterung. Das Land Steiermark will nun auch im Behindertenbereich nachziehen. Die bisherige Gesetzeslage sieht zurzeit noch eine Ersatzpflicht für Erben eines Menschen mit Behinderung vor, soweit der Nachlass hierzu ausreicht. "Es ist aber nicht einzusehen, dass der Behindertenbereich nicht der Pflege gleichgestellt ist – seit Jahresbeginn ist ja der Pflegeregress für stationäre Leistungen gefallen", hob Kampus in einer Aussendung hervor. Die zusätzlichen Kosten wurden laut der Sozialabteilung mit 175.000 Euro beziffert.

Novelle soll rückwirkend gelten

Der am Donnerstag beschlossene steirische Gesetzesentwurf, wonach von den Erben die Kosten für einen Platz in einem Wohnheim in einer Behinderteneinrichtung nicht mehr zurückgeforderte werden sollen, muss noch dem Landtag weitergeleitet und von diesem beschlossen werden. Geplant ist, dass die Novelle rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten soll. (APA, 18.1.2018)