Ebenfalls im Schulbereich kritisiert hat der Rechnungshof die komplexen Zuständigkeiten bei der Tagesbetreuung.

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Innsbruck/Bregenz – Der Rechnungshof hat die Anzahl an Kleinschulen in Tirol und Vorarlberg bemängelt, vor allem im Bereich der Volksschulen. So verfügten im Schuljahr 2015/16 in Tirol 185 Pflichtschulen über weniger Schüler, als es die allgemeinen Errichtungsvoraussetzungen vorsahen. In Vorarlberg traf dies auf 51 Schulen zu, ging aus einem am Freitag erschienen Bericht hervor.

Ob die Voraussetzungen für den Fortbestand dieser Schulen vorlagen, sei nicht belegt, kritisierte der Rrechnungshof, der die Standortstruktur der allgemeinbildenden Pflichtschulen in den beiden Ländern in den Schuljahren 2011/2012 bis 2015/16 untersucht hatte. Der Rechnungshof empfahl daher sowohl Tirol als auch Vorarlberg die Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls die Schulen aufzulassen.

Nur drei Schüler pro Schule

Ungeachtet der Stilllegung bzw. Auflassung von elf Schulen in Tirol und drei in Vorarlberg, würden weiterhin Pflichtschulen mit nur sehr wenigen Schülern geführt werden, im Extremfall Volksschulen mit drei Schülern in Tirol bzw. sieben in Vorarlberg. Mit Ausnahme der Volksschulen in Vorarlberg, die einen geringfügigen Anstieg der Schülerzahl aufwiesen, verzeichneten alle allgemeinbildenden Pflichtschulen in beiden Ländern Rückgänge an Schülern. Die stärkste diesbezügliche Abnahme wiesen mit rund 21 Prozent die Polytechnischen Schulen in Tirol auf. Der Rechnungshof empfahl beiden Ländern die "Standortstruktur zu optimieren".

Das Land Tirol wies in seiner Stellungnahme an den Rechnungshof darauf hin, dass die Landesregierung eine Optimierung der Standortstruktur anstrebe und mit Beschluss vom 20. Juni 2017 die Auflassung oder Stilllegung von elf nieder organisierten Volksschulen genehmigt habe.

Vorarlberg verweist auf Gebirgstäler

Andere Töne verlauteten aus Vorarlberg. Das Land teilte in seiner Stellungnahme mit, dass es die Empfehlung für nicht zweckmäßig erachte. Der Landesgesetzgeber habe sich im Jahr 1959 bewusst dafür entschieden, die Errichtung öffentlicher Pflichtschulen auch dann zu ermöglichen, wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung bestehe. In Gebirgstälern würde sich bisweilen das Erfordernis ergeben, Pflichtschulen auch dann zu errichten, wenn die gesetzlich festgelegte Mindestschülerzahl nicht erreicht werde.

Aufgrund einer Entschließung des Tiroler Landtags vom März 2015 erarbeitete Tirol das "Entwicklungskonzept Kleinschulen", das sich jedoch nur auf Volksschulen bezog. Darin war zunächst die ehestmögliche Auflassung von Schulen mit bis zu sechs Schülern vorgesehen. In der Folge sollten auch Schulen mit weniger als 20 Schülern aufgelassen werden. Der Rechnungshof bezeichnete den Entwurf als "einen ersten Schritt zur Optimierung", er bemängelte jedoch, dass das Konzept zur Zeit der Überprüfung Ende 2016 noch nicht beschlossen war, obwohl die Umsetzung im Schuljahr 2015/2016 hätte beginnen sollen.

Kritik an Kompetenzdschungel bei Tagesbetreuung

Ebenfalls im Schulbereich kritisiert hat der Rechnungshof die komplexen Zuständigkeiten bei der Tagesbetreuung. Die Folgen seien etwa unterschiedliche Kosten für Eltern und Unschärfen bei der Verwendung von Bundesmitteln beim Betreuungsausbau. Die unübersichtliche Situation sollte mit einer umfassenden Reform gelöst werden.

In dem vom Rechnungshof geprüften Bereich lagen die Elternbeiträge für die Tagesbetreuung in der Schule zwischen 137,80 Euro an einer Pflichtschule in der Stadt Salzburg und 227,17 Euro in einem städtischen Wiener Hort. Darüber hinaus gibt es Unterschiede innerhalb beider Bundesländer. (APA, 19.1.2018)