Dotcoms Anwälte sehen den damaligen Haftbefehl als rechtlich nicht gedeckt an.

Foto: AFP

Kim Dotcom (bürgerlich: Kim Schmitz) ist nach wie vor im Clinch mit den neuseeländischen Behörden. Dem umstrittenen Online-Unternehmer droht nach wie vor die Auslieferung an die USA, wo er sich unter anderem wegen zahlreicher Urheberrechtsvorwürfe vor Gericht verantworten soll. Erst im Dezember war er mit einem Antrag gegen das Auslieferungsverfahren weitgehend gescheitert. Von acht Einwänden wurde nur einer stattgegeben, mit dem sich im Februar nun ein Bundesgericht auseinandersetzen wird.

In seiner Verteidigung beruft sich Dotcom darauf, dass die groß angelegte Razzia auf seinem Anwesen im Jahr 2012 nicht rechtens gewesen sein soll. Konkret erklären seine Anwälte, dass der dafür ausgestellte Haftbefehl fehlerhaft gewesen sein soll. Der Megaupload-Gründer geht nun in die Offensive und hat eine milliardenschwere Schadenersatzklage gegen die neuseeländische Regierung eingebracht, berichtet Torrentfreak.

Haftbefehl für Megaupload-Razzia soll fehlerhaft sein

"Heute, vor 6 Jahren, hat die neuseeländische Regierung die widerrechtliche Zerstörung von Megaupload und die globale Beschlagnahmung meines Eigentums ermöglicht", erklärte er dazu auf Twitter. "Ich wurde verhaftet wegen der mutmaßlichen Online-Piraterie meiner Nutzer. [Das ist] in Neuseeland nicht einmal ein Verbrechen."

Dementsprechend gab es keine "angemessenen Gründe", aus denen das Bezirksgericht damals hätte schlussfolgern können, dass es sich bei den erhobenen Vorwürfen um Verbrechen handeln könne, die eine Auslieferung rechtfertigen. Megaupload sei damals ein sehr wertvolles Unternehmen gewesen und habe zu der Zeit einen Börsengang in Hongkong vorbereitet.

Premierministerin nicht überrascht

Für jeden der 66 Millionen Nutzer berechnet man eine Schadenssumme von 40 Dollar für den erwarteten Unternehmenswert zur Handelspremiere, woraus sich ein Wert von 2,6 Milliarden Dollar ergibt. Megaupload erzielte damals einen Gewinn von 45 Millionen Dollar jährlich. Dotcom selbst hält Anteile in der Höhe von 68 Prozent. Eingebracht worden ist die Klage bereits am 22. Dezember. Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern zeigt sich in einer Stellungnahme gegenüber Radio New Zealand nicht überrascht von dem Vorgehen.

Die Chancen der Klage sind angesichts des bisherigen Verlaufs allerdings als gering einzustufen. Es ist nicht das erste Mal, dass Dotcom die Validität des Haftbefehls angreift, vorgebrachte Einwände wurden allerdings vom Höchstgericht verneint. Angesichts der im Februar anstehenden Auslieferungsverhandlung könnte sich Dotcom mit der Klage allerdings weitere Zeit herausschlagen. (red, 22.01.2017)