Der geplante Ausbau der Mönchsberggarage auf rund 2000 Stellplätze hat wiederholt zu wütenden Protesten der Anrainer geführt.

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Salzburg – Schwerer Dämpfer für die umstrittenen Pläne der Salzburger Parkgaragengesellschaft: In einem am Mittwoch veröffentlichen Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die bisherigen Berechnungen zur Erweiterung der Salzburger Altstadtgarage im Mönchsberg für unzulässig erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof verlangt von den Garagenbetreibern neue Luft- und Verkehrsgutachten. Nach einer ersten Einschätzung von mit der Causa befassten Landesjuristen dürfte sich der geplante Ausbau damit um Jahre verzögern.

Wie vom STANDARD berichtet, soll die Altstadtgarage um 654 Parkplätze auf insgesamt rund 1.950 Stellplätze erweitert werden. Das möchte zumindest die im Eigentum von Stadt und Land stehende Parkgaragengesellschaft. Politisch wird das umstrittenen Garagenprojekt vor allem von ÖVP und SPÖ forciert. Im vorliegenden Verfahren ist der Naturschutzbund als Kläger aufgetreten. Es geht um die Stellplatzberechnungen der Projektbetreiber und die damit verbundenen Auswirkungen.

Erfreut über die Entscheidung zeigt sich erwartungsgemäß die Bürgerliste. Die Stadtgrünen fordern einen sofortigen Stopp der Ausbaupläne. Die Erweiterung der Mönchsberggarage wäre ein Rückschritt in die verkehrspolitische Steinzeit. "Es liegt auf der Hand, dass mehr Parkplätze zu mehr Verkehr führen. Spätestens jetzt können selbst die Verfechter des Ausbaus diese Tatsache nicht länger ignorieren", betont Verkehrssprecher Bernhard Carl. (Thomas Neuhold, Stefanie Ruep, 24.01.2018)