Wien – Eva Marek (49), seit 2014 Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, wird mit 1. Februar 2018 eine von zwei Vizepräsidentinnen des Obersten Gerichtshofs (OGH). Wie die APA erfuhr, folgt sie auf Anton Spenling, der nach Erreichen seines 65. Geburtstages in Pension geht. Die Ernennung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen erfolgte auf Vorschlag von Justizminister Josef Moser (ÖVP).

Der Minister kann die Besetzung von OGH-Spitzenfunktionen alleine bestimmen, es gibt hier kein Ernennungsverfahren unter Einbindung eines Personalsenats. Dem Vernehmen nach setzte sich Marek gegen fünf Mitbewerber durch.

Jüngst Hofrätin

Demnächst steht für Moser schon die nächste Personalentscheidung im OGH an, und zwar die über den Spitzenjob. Präsident Eckart Ratz wird am 28. Juni 65 Jahre alt, sein Posten muss daher mit 1. Juli nachbesetzt werden. Als Favoritin für die Nachfolge gilt Elisabeth Lovrek, die schon seit 2015 Vizepräsidentin am OGH ist.

Marek, am 6. Juni 1968 geboren, kehrt mit ihrer Bestellung an den OGH zurück. Sie war dort ab Jänner 2007 die damals jüngste Hofrätin. Als sie sich 2014 in letzter Minute um die Wiener Oberstaatsanwaltschaft bewarb, setzte sie sich gegen die von der Personalkommission Erstgereihte, die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse Maria Vrabl-Sanda, durch. Die SPÖ kritisierte damals die Entscheidung von Ressortchef Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und sprach Marek die notwendige Erfahrung ab. (APA, 25.1.2018)