Für das Medizinstudium gibt es bereits einen Aufnahmetest – ab Herbst 2019 sollen die Universitäten die Möglichkeit zu neuen Zugangsbeschränkungen in Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen erhalten.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Die Universitäten sollen ab Herbst 2019 die Möglichkeit zu neuen Zugangsbeschränkungen in Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen erhalten. Das sieht ein Entwurf zur neuen Uni-Finanzierung vor, der am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll. Die Universitäten bekommen außerdem die Möglichkeit, Zugangshürden für nur lokal überlaufene Studienrichtungen einzuführen. Das ist de facto das Modell, das der damalige Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im vergangenen Jahr noch präsentieren, aber nicht mehr umsetzen konnte.

Studiengebühren, wie sie die türkis-blaue Regierung in "moderater" Form auch in ihrem Programm stehen hat, sollen, wie Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal" wiederholte, erst später, kommen. Vorrangig sei die neue Uni-Finanzierung, das sei der erste Schritt. Wann die Studiengebühren kommen, "das kann ich jetzt noch nicht sagen. Das ist kein Trivialprozess." Es sei jedenfalls eine Frage "eher von Jahren". Schon in seinem Antrittsinterview im STANDARD hatte Faßmann betont, dass die Gebührenfrage nicht ganz oben auf seiner Prioritätenliste steht.

Die Unis sollen künftig als Voraussetzung für die Zulassung zu jedem Bachelor- oder Diplomstudium das Durchlaufen eines "Eignungsfeedbacks" vorsehen – etwa durch ein Motivationsschreiben oder ein Online-Assessment. Dieses darf zwar bewertet werden, für die Zulassung ist das Ergebnis aber nicht entscheidend.

Fast unverändert bestehen bleiben die Platzbeschränkungen in Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Architektur/Städteplanung, Biologie/Biochemie, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Pharmazie sowie Publizistik. In der Informatik wird allerdings die Mindestzahl an Plätzen um 300 auf 2.800 erhöht, in der Psychologie die Zahl der Anfängerplätze mit 1.300 auf das Durchschnittsniveau der vergangenen Jahre gesenkt. Außerdem entfällt die Quotenregelung für das Zahnmedizin-Studium, durch das 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher reserviert waren (die Humanmedizin-Quote bleibt aufrecht, Anm.).

Rektorat entscheidet

Die neue Möglichkeit zur Beschränkung von nur lokal überlaufenen Studienrichtungen erfolgt über eine Verordnung des Ministers: Voraussetzung sind entweder bereits bestehende unzumutbare Betreuungsverhältnisse aufgrund des Überschreitens eines bestimmten Betreuungsverhältnisses oder eine drohende Verschlechterung wegen einer 50-prozentigen Steigerung der Zahl der Studienanfänger in den letzten beiden Studienjahren. Über die Verhängung einer Beschränkung entscheidet das Rektorat. "Ein allzu beliebiger Zugang nützt weder Studierenden noch Universitäten. Nur ein geregelter Hochschulzugang sichert eine hochqualitative Lehre und Betreuung", erklärte Faßmann in einer Aussendung.

Faßmann "kann eine gewisse Euphorie nicht verheimlichen": "Wir verabschieden uns von der finanziellen Verteilung des Universitätsbudgets im Sinne von 'Das war immer so' und gehen einen wichtigen Schritt in Richtung Finanzierung realer Leistungen in Forschung und Lehre." Sein primäres Ziel sei die Verbesserung der Studienbedingungen. "Eine Professoren-Studierenden-Relation von 1 zu über 200 an der Uni Wien oder der WU Wien ist eigentlich indiskutabel. Wir wollen nicht weniger prüfungsaktive Studierende, sondern mehr, und sie sollen eine echte Chance bekommen, in der vorgegebenen Zeit (plus Toleranzsemester) fertigzustudieren."

"Klares Signal" für Kurz

Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bringen die neuen Regelungen neben einem höheren Budget auch "mehr Planbarkeit und mehr wissenschaftliches Personal". Damit könnten mindestens 500 neue Professuren mit Personal und Ausstattung finanziert werden. Das sei ein "klares Signal der Regierung", sagte Kurz nach einem Treffen mit der Universitätenkonferenz. Die mit der Möglichkeit zu weiteren Zugangsbeschränkungen verbundene neue Uni-Finanzierung sieht der Kanzler als "sowohl eine bildungspolitische als auch eine standortpolitische Maßnahme", erklärte er am Montagabend.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) nannte als Ziel die Senkung der Drop-out-Quote, die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und die Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt nach dem Studium. "Die Jugend muss eine Chance haben, jene Ausbildung zu machen, für die sie am besten geeignet ist."

Höheres Budget schon beschlossen

Bereits vom Nationalrat beschlossen wurde die Höhe des Uni-Budgets für die Jahre 2019 bis 2021: Dieses steigt gegenüber dem Zeitraum 2016 bis 2018 um 1,35 Milliarden auf 11,07 Milliarden Euro. Änderungen gibt es aber bei der Verteilung der Mittel: Für die Berechnung des Globalbudgets werden die Bereiche Forschung, Lehre und Infrastruktur/strategische Entwicklungen getrennt. Die einzelnen Studienrichtungen werden in Fächergruppen eingeteilt – "Buchwissenschaften" sind aufgrund des geringeren Betreuungs- und Ausstattungsbedarfs pro Platz niedriger dotiert als naturwissenschaftliche und technische Fächer sowie künstlerische Studien.

Als Bezugsgröße für den Teilbetrag für Lehre dient künftig das prüfungsaktiv betriebene Studium. Dieses liegt dann vor, wenn mindestens 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr absolviert werden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen werden kann. Dazu kommen noch die Zahl der Studienplätze und das habilitierte Personal. Extrageld gibt es außerdem für viele Absolventen, flotte Studenten (mindestens 40 ECTS pro Jahr), eingeworbene Drittmittel und die Anzahl der angebotenen strukturierten Doktoratsprogramme.

Ziel: Verhältnis eins zu 40

Ziel der Maßnahmen ist vor allem eine deutliche Verbesserung der Betreuungsverhältnisse: Derzeit kommen in den Rechtswissenschaften 70 Studenten auf einen Uni-Lehrer, in den Fremdsprachen 73 und in den Erziehungswissenschaften 123. Als Zielwert gilt in den Buchwissenschaften wie Jus ein Verhältnis von eins zu 40. Aus den zusätzlichen Mitteln sollen deshalb zusätzlich rund 500 Professuren sowie Assistenzpersonal und Ausstattungskosten finanziert werden.

Außerdem soll die Zahl der prüfungsaktiven Studien gesteigert werden – und zwar von 182.000 auf 190.000. Derzeit belegen 280.000 Studenten insgesamt 340.000 Studien. Prüfungsaktiv betrieben werden davon nur etwas mehr als die Hälfte. (APA, nim, 29.1.2018)