Ingrid Thurnher, Chefredakteurin von ORF 3, wehrt sich gegen ein Fake-Posting, das auch ein FPÖ-Politiker in Umlauf gebracht hatte.

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Wien/Klagenfurt/Graz – Der Kärntner Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein (FPÖ) beruft gegen das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt, wonach er ORF-3-Chefredakteurin Ingrid Thurnher 3.000 Euro an Schadenersatz zahlen muss. "Natürlich habe ich nicht bezahlt und Einspruch erhoben", sagt Trettenbrein auf STANDARD-Anfrage. Am Zug ist jetzt das Oberlandesgericht Graz, das als nächste Instanz über die Berufung entscheidet.

Ingrid Thurnher hatte den FPÖ-Politiker – wie berichtet – zivilrechtlich geklagt, da Trettenbrein ihr Bild auf Facebook mit einem falschen Zitat geteilt hatte, wonach die ORF-Moderatorin Alexander Van der Bellen im Präsidentschaftswahlkampf unterstütze. Thurnher leitete im Jahr 2016 die ORF-Duelle zwischen Van der Bellen und Norbert Hofer von der FPÖ.

Trettenbrein teilte das Fake-Posting mit dem Satz "Die Volks Verarschung (sic!) geht weiter". Thurnher wurden kurz vor der Stichwahl zum Bundespräsidenten am 4. Dezember 2016 folgende Worte in den Mund gelegt: "Der ORF ist genauso parteiunabhängig wie Van der Bellen! Darum wähle ich Van der Bellen, weil mir ein parteiunabhängiger ORF wichtig ist." Auf dem Foto wurde ihr auch ein SPÖ-Logo ans Revers montiert.

Das Landesgericht Klagenfurt sieht in dem Posting eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Journalistin. Sie habe dadurch auch eine "empfindliche Kränkung" erlitten. Thurnher forderte ursprünglich 4.000 Euro Schadenersatz, letztendlich bekam sie 3.000 zugesprochen und zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: Das Gericht habe klargemacht, "dass durch das Verbreiten von völlig ungeprüften Unwahrheiten ein Schaden entstehen kann – darauf kommt es letztlich vor allem an". (omark, 31.1.2018)