Mehr als nur Justizminister: Josef Moser

Foto: Matthias Cremer

Wien – Das von Schwarz-Blau umbenannte Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz erachtet sich für verfassungskonform – auch wenn in der Verfassung konkret vom "Bundesminister für Justiz" die Rede ist.

Liste Pilz-Abgeordneter Alfred Noll sieht in der Umbenennung einen Widerspruch zur Verfassung, wie er laut "Salzburger Nachrichten" in einer parlamentarischen Anfrage ausführte. In der Verfassung sind noch drei weitere Minister namentlich verankert – jene für Finanzen, Inneres und Verteidigung. Diese behielten aber auch im neuen Bundesministeriengesetz ihre alten Bezeichnung, nur Josef Moser (ÖVP) ist jetzt nicht mehr nur "Bundesminister für Justiz", sondern bekam – in Namen sogar vor der Justiz – auch noch "Verfassung, Reformen, Deregulierung" angehängt.

Diese Erweiterung müsste, vermutete Noll, dazu führen, dass der Verfassungsgerichtshof einen Antrag Mosers mangels Antragslegitimation zurückweist – weil diese laut B-VG konkret der "Bundesminister für Justiz" hat.

Vom Verfassungsdienst geprüft

Dem trat eine Sprecherin Mosers auf Anfrage der APA am Mittwoch entgegen: Wichtig sei, dass die Justiz im Namen vorkommt – aber der dürfe auch länger ausfallen. Das habe der – mit der neuen Kompetenz ins Justizministerium übersiedelte – Verfassungsdienst im Vorhinein geprüft.