Die Kündigungsfrist für alle Handyverträgen beträgt nun einen Monat.

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Mit der Novelle des Telekomgesetzes ist die Kündigungsfrist für Handyverträge 2016 von drei auf einen Monat gesunken. Das galt bislang für alle Verträge, die ab dem 27. Februar 2016 neu abgeschlossen wurden. Nun ist das auch für ältere Verträge möglich.

Musterprozesse gegen A1 und "3"

Wie die Arbeiterkammer (AK) auf ihrer Facebook-Seite mitteilte, können nun auch jene Kunden früher kündigen, die ihre Handyverträge vor dem 26. Februar 2016 abgeschlossen haben. Das wurde in Musterprozessen gegen die beiden österreichischen Anbieter A1 und "3" durchgesetzt.

Laut AK können sich Kunden aber auch dann darauf berufen, wenn sie ihren Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. (red, 1.2.2018)