Der Vertrag von Agnes Husslein-Arco wurde 2016 nach zehn Jahren Direktion nicht mehr verlängert.

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Wien – Die Ermittlungen gegen Agnes Husslein-Arco wegen des Verdachts der Untreue wurden Ende Dezember eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft (StA) auf STANDARD-Anfrage bestätigt.

Im zeitlichen Umfeld einer möglichen Verlängerung ihres Vertrages als Direktorin des Belvedere waren im Sommer 2016 Verstöße gegen Compliance-Richtlinien bekannt geworden. Die Vorwürfe reichten von unzulässig verrechneten Reisespesen bis zum mehrfachen Einsatz von Mitarbeitern für private Zwecke.

Eine vom Museumskuratorium veranlasste Sonderprüfung ergab laut dem damaligen Vorsitzenden Hans Wehsely "Verstöße, die den Tatbestand der Untreue erfüllten", womit dem Belvedere strafrechtliche Verfolgung drohte.

Den Verbleib Husslein-Arcos in ihrer Funktion bis zum Auslaufen ihres Vertrages Ende 2016 knüpfte das Kuratorium an "die Abgabe einer Erklärung, die die Anerkennung von Verstößen, die künftige Einhaltung der Compliance-Regeln und die volle Wiedergutmachung des dem Belvedere entstandenen Schadens beinhaltete", wie die Mitglieder informierten.

Experten warnen vor Bagatellisierung

Husslein-Arco bekannte sich zu den Verstößen und überwies 30.000 Euro als Wiedergutmachung. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als tätige Reue. Über das Ergebnis der Compliance-Prüfung hinaus ermittelte die Staatsanwaltschaft zu weiteren strafrechtlich relevanten Vorfälle. Für solche fanden sich laut StA-Sprecherin Nina Bussek keine Beweise.

Compliance-Experten warnen dennoch vor einer Bagatellisierung, zumal in der Privatwirtschaft Verstöße teils rigoros geahndet werden. Konkret haften Topmanager persönlich für die Einhaltung solcher Richtlinien.

"Würden wir in der Kulturpolitik bei Verfehlungen des Managements jedes mal auf Staatsanwalt und Gerichte warten, hätten wir immer noch egozentrische Despoten und Diven, die davon ausgehen, dass ihnen gehört, was sie nur verwalten sollten", merkt Wolfgang Zinggl an. Nachsatz des Kultursprechers der Liste Pilz: "Zum Glück war die Politik in der Lage die autoritären Verhältnisse zu ändern."

Denn der damals amtierende Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) zog die Konsequenz, schrieb die Position neu aus und bestellte schließlich Stella Rollig (seit 2017) zur Generaldirektorin und wissenschaftlichen Geschäftsführerin.

Regressforderungen seitens Belvedere

Die Kosten der Compliance-Prüfung in der Höhe von 79.000 Euro mögen von manchen Juristen theoretisch als "kausal entstandener Schaden" gewertet werden, praktisch musste dafür das Belvedere aus seinem Budget aufkommen.

Zivilrechtlich sieht sich Husslein-Arco, die für die ÖVP in die Koalitionsverhandlung involviert war, derzeit noch mit Regressforderungen seitens des Belvedere konfrontiert. Der Ex-Direktorin stehen noch Erfolgsprämien aus den Jahren 2015 und 2016 zu, insgesamt etwa 120.000 Euro.

Auf Anordnung der Finanzprokuratur hatte das Belvedere deshalb vor einer Auszahlung etwaige Forderungen zu prüfen. Diese sollen den Prämienbetrag deutlich übersteigen. Auf Anfrage wollte das Belvedere den Status zu den derzeit noch laufenden Verhandlungen nicht kommentieren. (Olga Kronsteiner, 5.2.2018)