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Onlineshopping ist innerhalb der Europäischen Union künftig ohne Grenzen möglich. Händler müssen Onlinekunden gleich behandeln, egal aus welchem EU-Land sie kommen. Geoblocking ist somit abgeschaffen – zumindest teilweise, denn digital urheberrechtlich geschützte Inhalte und Transportdienstleistungen sind noch nicht davon betroffen. Das hat das EU-Parlament am Dienstag entschieden. Die Regelung soll in neun Monaten, also noch in diesem Jahr, Kraft treten.

Keine alternative Website

Konkret bedeutet das, dass Konsumenten in Zukunft selbst wählen können, wo sie online ihre Ware oder Dienstleitung beziehen. Es ist nicht mehr zulässig, sie aufgrund ihres Wohnsitzes, Aufenthaltsortes oder ihrer Staatsbürgerschaft zu einer alternativen Website umzuleiten oder sogar zu blockieren. In der Vergangenheit wurde dies kritisiert, da viele Angebote deswegen gar nicht oder nur zu einem höheren Preis verfügbar waren.

Vor allem kleinere Länder waren von der Problematik betroffen. Wollte ein Nutzer etwa bei einem Händler in der Slowakei ein Produkt kaufen, konnte es passieren, dass er zu einer alternativen Website weitergeleitet wurde, bei der das Produkt teurer war oder gar nicht zur Verfügung stand.

Lieferung nicht verpflichtend

Jedoch sind Onlinehändler nicht dazu verpflichtet, eine Lieferung in das Land des Konsumenten anzubieten. Dennoch müssen sie aber mit der neuen Entscheidung Käufern eine Möglichkeit bieten, das jeweilige Produkt selbst abzuholen oder eine Liefermöglichkeit zu organisieren. Ein ausschlaggebender Grund, weswegen sich Onlinehändler dagegen wehren wollten, war, weil sie unterschiedliche Steuersätze oder erhöhte Versandkosten scheuten.

Aber: Keine urheberrechtlich geschützten Inhalte

Von der neuen Regelung ausgeschlossen sind allerdings digital urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik, Videospiele oder eben auch Inhalte, die auf Streaming-Websiten zur Verfügung gestellt werden. Somit sind etwa Netflix- und Amazon-Prime-Kunden von der Änderung nicht betroffen.

Eine neue Regelung, die ab März in Kraft tritt, setzt voraus, dass Abonnenten von Streamingdiensten auch im Ausland darauf zugreifen können. Das bedeutet konkret zwar, dass etwa ein österreichischer Netflix-Kunde auch in Großbritannien auf österreichische und britische Inhalte zugreifen können muss, allerdings nicht, dass er etwa in Österreich auf Content aus Großbritannien zugreifen kann.

Reaktionen

Josef Weidenholzer, Vizepräsident der SPÖ im EU-Parlament, begrüßte die Entscheidung. "Das ist ein wichtiger Etappensieg für ein Ende von Geoblocking und macht Online-Shopping einfacher und billiger", sagt er am Dienstag laut einer Aussendung. Auch EU-Parlamentsabgeordneter Othmar Karas stimmt dem zu: "Für den Kunden werden Onlineeinkäufe günstiger, und er hat mehr Auswahl." Allerdings gibt es auch Kritik, etwa von Michel Reimon, Kodelegationsleiter der Grünen im Europaparlament. Dass urheberrechtlich geschützte Inhalte ausgeschlossen sind, bedeute, dass "von einem Ende von Geoblocking keinesfalls die Rede sein kann", so Reimon. (muz, 6.2.2018)